Geschrieben von Suka73 am 21.12.2006, 15:58 Uhr |
habe übrigens was sehr gutes gefunden
es gibt ein Forum, wo man sich schlau machen kann. Da wird z.B. auch empfohlen, nicht zu reagieren, sofern keine Original (!) Vollmacht vorliegt, in Deinem Fall vom Gläubiger. Habe das nachträglich jetzt erstmal angefordert
LG Sue
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- ugv inkasso - bibi76 21.12.06, 12:55
- Re: ugv inkasso - krueml 21.12.06, 13:25
- Re: ugv inkasso - bibi76 21.12.06, 14:01
- krüml - annikala 21.12.06, 14:19
- @annikala - krueml 21.12.06, 14:25
- oder anders... - Suka73 21.12.06, 15:47
- habe übrigens was sehr gutes gefunden - Suka73 21.12.06, 15:58
- @annikala - krueml 21.12.06, 14:25
- Re: ugv inkasso - krueml 21.12.06, 13:25
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