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Geschrieben von Mehtab am 03.05.2016, 19:02 Uhr

Zweckentfremdungsverordnung

Hallo,

ich habe gerade einen Auszug aus der Zweckentfremdungsverordnung widergegeben. Es ist nicht so, wie du geschrieben hast! Wie konnte dein Architekt damals schon wissen, was die in Berlin in Bezug auf die Zweckentfremdung von Wohnraum beschließen werden? Außerdem gab es bis 21014 gar keinen Genehmigungsvorbehalt für die gewerbliche Vermietung von Wohnraum. Du beschreibst einen ganz anderen Sachverhalt, der hier eben gar nicht zutrifft.

Viele Grüße

Mehtab

 
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