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Geschrieben von Danyshope am 03.05.2016, 15:17 Uhr

Zweckentfremdungsverordnung

Woher ich das weiß?

Weil ich beim Architekten gearbeitet habe und entsprechend Einsicht in die verschiedenen Verordnungen hatte. Schon beim Bauantrag müssen entsprechende Dinge mitgeteilt werden. Wenn danach die Nutzung von Räumlichkeiten geändert werden soll, muss das - je nachdem was geplant ist - erneut abgesegnet werden.

Was genau Pflicht ist legen aber teils die Bundesländer und Gemeinden fest. das in Mietwohnungen zb inzwischen Rauchmelder sein müssen ist auch so was neues. Einige Bundesländer waren bzw sind da schneller als andere.

 
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