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Geschrieben von Schru am 02.05.2016, 19:22 Uhr

Hier geht es doch lediglich um die Genehmigungspflichtig von FeWo,bzw. Ende der Übergang

Laut hp Stadt Berlin
"Für Wohnraum der bereits vor dem 1. Mai 2014 als Ferienwohnungen oder Beherbergung genutzt wurde, gilt ein genehmigungsfreier Übergangszeitraum von zwei Jahren (bis zum 30. April 2016). Bedingung hierfür ist jedoch eine entsprechende Anzeige des Verfügungsberechtigten über die Nutzung als Ferienwohnung, die bis zum 31. Juli 2014 an das zuständige Bezirksamt erfolgen musste."

Jetzt muss eben eine Genehmigung beantragt werden. Das bedeutet sicherlich nicht dass Ende aller FeWo's in Berlin
LG
Schru

 
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