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Geschrieben von Danyshope am 02.05.2016, 19:15 Uhr

Aber ich glaube so ist es nicht gemeint

Neeee, eben nicht, es geht um die Wohnungen welche nicht ordnungsgemäß als Ferienwohnung auch angemeldet sind. Ebene mit allen Auflagen usw.

Wer das macht, darf auch weiterhin die Wohnung als Ferienwohnung anbieten. Nur den illegalen wird halt jetzt ein Riegel vorgeschoben - was lange überfällig ist. Nur weil man ein Schild an die Tür anbringt mit der Aufschrift "Ferienwohnung" ist es halt noch lange keine. Auch dann nicht wenn wider Erwartung sogar Einnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

 
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