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Geschrieben von Ellert am 02.05.2016, 12:00 Uhr

das kam heute früh wieder im Radio zThema FeWo berlin

vom 1. Mai an illegal. Dann läuft in Berlin die Schonfrist für die Vermieter von Ferienwohnungen aus, und das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz tritt in Kraft. Jeder, der dann eine Wohnung anders nützt als zum dauerhaften Darinwohnen, wird sich strafbar machen. Ausnahmen wird es nur für Arztpraxen oder Anwaltskanzleien geben, oder wenn jemand in der Nähe eines Krankenhauses eine Wohnung für die Angehörigen von Patienten anbietet. Alle anderen riskieren eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro.

Warten wir ab was passiert
mich wird es nicht treffen, ich wohne vor der Stadtgrenze und mein Besuch hat hier FeWos gemietet bisher.

Ohne Genehmigungen udn Steuer zu vermieten ist so oder so verwerflich
egal wie und wo

dagmar

 
20 Antworten:

ups, sollte runter

Antwort von Ellert am 02.05.2016, 12:00 Uhr

.

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Re: ups, sollte runter

Antwort von Trini am 02.05.2016, 13:27 Uhr

Dann werde ich wohl heute mal meine Freundin anrufen, ob unsere Wohnung noch zur Verfügung steht.
Die Homepage der Vermieter ist noch online.
Da steht Ferienwohnung / Monteurzimmer / Pension.

Schwarz vermieten oder die gemietete Wohnung untervermieten ist eh strafbar.

Trini

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Frage noch mal dazu: Werden jetzt auch fewo´s, für die es zuvor eine Genehmigung

Antwort von Steffi528 am 02.05.2016, 15:29 Uhr

gab, verboten?
Das fände ich dann schon sehr befremdlich.

Das man illegale FeWo´s verbieten möchte wegen Steuerhinterziehung u.ä., okay, aber wenn jetzt zu viel Wohnraum verloren geht durch die legalen Fewos, dann reicht es doch einfach, wenn man keine neuen mehr genehmigt.
Oder ärgert sich die Hotellobby, weil ein paar Tausend Besucher nicht die 80 € pro Übernachtung im Hotel bezahlen wollen?

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Ahhh, habe eben den Link von Dee gefunden

Antwort von Steffi528 am 02.05.2016, 15:34 Uhr

da steht es ja drin.
Es geht eigentlich nur um die illegalen FeWo´s

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Also nur Lärm um nichts ?

Antwort von Ellert am 02.05.2016, 15:53 Uhr

illegale ist klar, ungenehmigt und ohne Steuer war immer verboten
und sollte auch verfolgt werden.

dagmar

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Re: Also nur Lärm um nichts ?

Antwort von Steffi528 am 02.05.2016, 16:03 Uhr

So liest es sich für mich

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Re: das kam heute früh wieder im Radio zThema FeWo berlin

Antwort von Muts am 02.05.2016, 18:44 Uhr

Und was ist mit den Wohnungen, die Bundestagsmitglieder nur zeitweise bewohnen?
Die sind ja auch nicht ständig dort. Auch wenn es eine Zweitwohnung ist, ist sie dennoch nicht ständig bewohnt.

Schade, dann wird es wohl nie was einer Reise nach Berlin für die ganze Familie, denn Hotel/ Pension ist für uns zu teuer.

LG Muts

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Re: das kam heute früh wieder im Radio zThema FeWo berlin

Antwort von tonib am 02.05.2016, 19:02 Uhr

Bei uns im Haus in Berlin ist sicher 1/4 der Wohnungen nicht dauerhaft bewohnt. Das sind alles Zweit-bzw. Drittwohnsitze oder Kapitalanlagen.

In London ist das ja noch weiter verbreitet, dass viele Wohnungen überhaupt nicht bewohnt werden, sondern nur als Geldanlage, Brücke ins sichere Europa und für den halbjährlichen Shoppingtrip genutzt werden, während es viel zu wenig Wohnraum gibt.

Ich kann schon verstehen, dass sich Leute darüber ärgern, wenn dann der Wohnraum so knapp ist. Aber ob ein Verbot die richtige Lösung ist?

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Aber ich glaube so ist es nicht gemeint

Antwort von Ellert am 02.05.2016, 19:08 Uhr

huhu

wie ich es verstehe darf man sie nicht vermieten
leerstehen lassen um alle Nase lang hinzufahren ist ja egal
nur eben nicht stndig wechselnde Mietr.

Zweitwohnungen zu haben ist heute oft beruflich begründet, auch sowas denke ich wird nicht drunter fallen
was wenn jemand 2 Jahre in Berlin arbeitet, der kann ja nicht deswegen umziehen...

Wie ich es verstehe geht es rein um Wohnungen mit ständig wchselnden Mietern die nur einige Tage oder Wochen bleiben, klassisch also Urlaub etc
dagmar

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Re: Aber ich glaube so ist es nicht gemeint

Antwort von Danyshope am 02.05.2016, 19:15 Uhr

Neeee, eben nicht, es geht um die Wohnungen welche nicht ordnungsgemäß als Ferienwohnung auch angemeldet sind. Ebene mit allen Auflagen usw.

Wer das macht, darf auch weiterhin die Wohnung als Ferienwohnung anbieten. Nur den illegalen wird halt jetzt ein Riegel vorgeschoben - was lange überfällig ist. Nur weil man ein Schild an die Tür anbringt mit der Aufschrift "Ferienwohnung" ist es halt noch lange keine. Auch dann nicht wenn wider Erwartung sogar Einnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

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Hier geht es doch lediglich um die Genehmigungspflichtig von FeWo,bzw. Ende der Übergang

Antwort von Schru am 02.05.2016, 19:22 Uhr

Laut hp Stadt Berlin
"Für Wohnraum der bereits vor dem 1. Mai 2014 als Ferienwohnungen oder Beherbergung genutzt wurde, gilt ein genehmigungsfreier Übergangszeitraum von zwei Jahren (bis zum 30. April 2016). Bedingung hierfür ist jedoch eine entsprechende Anzeige des Verfügungsberechtigten über die Nutzung als Ferienwohnung, die bis zum 31. Juli 2014 an das zuständige Bezirksamt erfolgen musste."

Jetzt muss eben eine Genehmigung beantragt werden. Das bedeutet sicherlich nicht dass Ende aller FeWo's in Berlin
LG
Schru

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Re: das kam heute früh wieder im Radio zThema FeWo berlin

Antwort von Trini am 02.05.2016, 19:22 Uhr

Wie viele Leute seid ihr denn?

Wenn " unsere " Fewo legal ist, kann ich dir ja u.U. die Adresse verraten.

Wir hatten letztens allerdings auch ein günstiges Hotel Nähe Tegel.

Trini

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Re: Also nur Lärm um nichts ?

Antwort von dee1972 am 02.05.2016, 21:23 Uhr

So hab ich es zumindest rausgelesen und war deshalb gestern über deine Reaktion so verwundert :)

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Re: Aber ich glaube so ist es nicht gemeint

Antwort von dee1972 am 02.05.2016, 21:27 Uhr

An meiner ehemaligen Wohnung steht jetzt auf dem Türschild "Holländer" und ratet mal wer da regelmässig zum WE VW-Bus-weise angekarrt wird. Na die Fam. Holländer, mit ganz ganz vielen Familienmitgliedern Gute Lage, 10 min vom KuDamm entfernt...

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Zweckentfremdungsverordnung

Antwort von Mehtab am 03.05.2016, 9:33 Uhr

Hallo,

ich frage mich nur, wo ihr eure Informationen hernehmt. Wo sind eure Rechtsquellen?

In der Zweckentfremdungsverordnung steht:

"Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraumes zu dauerhaften Wohnzwecken überwiegen."

Von zusätzlichen Brandschutz und was hier sonst noch alles berichtet wurde, steht da gar nichts. Hätte mich auch gewundert, wenn Bewohner von Ferienwohnungen mehr Brandschutz nötig hätten, als Dauermieter.

Somit ist klar, dass auch diejenigen, die schon vor dem Erlaß der Zweckentfremdungsverordnung für Ferienwohnungen ganz legal vermietet hatten, weil sie dafür eben keine Genehmigung brauchten, nun wohl auch keine Genehmigung mehr erhalten, weil die Behörden damit argumentieren werden, dass das öffentliche Interesse dauerhaften Wohnraum zu schaffen, überwiegt. Es gibt keinen Bestandsschutz für bisher ganz legal vermietende Menschen. Der Bestandsschutz hat nur ganze zwei Jahre gedauert!

Viele Grüße

Mehtab

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Re: das kam heute früh wieder im Radio zThema FeWo berlin

Antwort von shinead am 03.05.2016, 10:35 Uhr

Es geht um Ferienwohnungen, die laufend an andere vermietet werden. Nicht um zeitweise unbenutzte Wohnungen im regulären Mietverhältnis.

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Re: Zweckentfremdungsverordnung

Antwort von Danyshope am 03.05.2016, 15:17 Uhr

Woher ich das weiß?

Weil ich beim Architekten gearbeitet habe und entsprechend Einsicht in die verschiedenen Verordnungen hatte. Schon beim Bauantrag müssen entsprechende Dinge mitgeteilt werden. Wenn danach die Nutzung von Räumlichkeiten geändert werden soll, muss das - je nachdem was geplant ist - erneut abgesegnet werden.

Was genau Pflicht ist legen aber teils die Bundesländer und Gemeinden fest. das in Mietwohnungen zb inzwischen Rauchmelder sein müssen ist auch so was neues. Einige Bundesländer waren bzw sind da schneller als andere.

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Re: Zweckentfremdungsverordnung

Antwort von Danyshope am 03.05.2016, 15:17 Uhr

Woher ich das weiß?

Weil ich beim Architekten gearbeitet habe und entsprechend Einsicht in die verschiedenen Verordnungen hatte. Schon beim Bauantrag müssen entsprechende Dinge mitgeteilt werden. Wenn danach die Nutzung von Räumlichkeiten geändert werden soll, muss das - je nachdem was geplant ist - erneut abgesegnet werden.

Was genau Pflicht ist legen aber teils die Bundesländer und Gemeinden fest. das in Mietwohnungen zb inzwischen Rauchmelder sein müssen ist auch so was neues. Einige Bundesländer waren bzw sind da schneller als andere.

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Re: Zweckentfremdungsverordnung

Antwort von Mehtab am 03.05.2016, 19:02 Uhr

Hallo,

ich habe gerade einen Auszug aus der Zweckentfremdungsverordnung widergegeben. Es ist nicht so, wie du geschrieben hast! Wie konnte dein Architekt damals schon wissen, was die in Berlin in Bezug auf die Zweckentfremdung von Wohnraum beschließen werden? Außerdem gab es bis 21014 gar keinen Genehmigungsvorbehalt für die gewerbliche Vermietung von Wohnraum. Du beschreibst einen ganz anderen Sachverhalt, der hier eben gar nicht zutrifft.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Zweckentfremdungsverordnung

Antwort von Danyshope am 03.05.2016, 22:29 Uhr

OK, Du hast Recht und ich meine Ruhe.

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