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Geschrieben von Mehtab am 03.05.2016, 9:33 Uhr

Zweckentfremdungsverordnung

Hallo,

ich frage mich nur, wo ihr eure Informationen hernehmt. Wo sind eure Rechtsquellen?

In der Zweckentfremdungsverordnung steht:

"Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraumes zu dauerhaften Wohnzwecken überwiegen."

Von zusätzlichen Brandschutz und was hier sonst noch alles berichtet wurde, steht da gar nichts. Hätte mich auch gewundert, wenn Bewohner von Ferienwohnungen mehr Brandschutz nötig hätten, als Dauermieter.

Somit ist klar, dass auch diejenigen, die schon vor dem Erlaß der Zweckentfremdungsverordnung für Ferienwohnungen ganz legal vermietet hatten, weil sie dafür eben keine Genehmigung brauchten, nun wohl auch keine Genehmigung mehr erhalten, weil die Behörden damit argumentieren werden, dass das öffentliche Interesse dauerhaften Wohnraum zu schaffen, überwiegt. Es gibt keinen Bestandsschutz für bisher ganz legal vermietende Menschen. Der Bestandsschutz hat nur ganze zwei Jahre gedauert!

Viele Grüße

Mehtab

 
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