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Geschrieben von Sille74 am 07.03.2022, 13:57 Uhr

Wenn aber der VdK den Widerspruch für Dich eingelegt hat, eine ...

Also von der Systematik unseres Rentensystems dürfte die Höhe des GdBs sich auch nach früherer Recntslage nicht auf die Rentenhöhe ausgewirkt haben, da es ja auf dem Erwerb von Entgeltpunkten basiert.

Seit, glaub' 1999 ist wie gesagt die magische Zahl hins. Renten die 50, weil man dann früher in Rente gehen kann (aber nicht mehr bekommt, skndern nalt entsprechend der Punkte). Vorher konnte man meines Wissens sogar mit einem noedrigeren GdB vorzeitig in Rente.

Die Höhe des GdB wirkt sich wie gesagt steuerlich aus.

Aber ist ja im Grunde egal ... das Kind der AP ist ja noch weit vom Rentenalter entfernt , wer weiß, was bis dahin gilt ... Einigkeit besteht darin, dass es gut wäre, sich mal beraten zu lassen, sei es beim VdK, beim SoVD oder auch beim DGB oder eknem Fachanwalt für Sozialrecht.

 
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