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Geschrieben von 3wildehühner am 07.03.2022, 12:24 Uhr

Behinderungsgrad

Es kommt nicht auf die Diagnose, sondern die Einschränkungen, die jemand hat, an, welcher GdB gegeben wird.

Ich würde auch den VDK empfehlen; dank deren Hilfe durfte ich nach Widerspruch amtsärztlich untersucht werden und es wurde nicht nur nach Aktenlage entschieden.

Dadurch habe ich statt GdB 30 dann GdB 50 mit Merkzeichen G bekommen.

 
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