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Geschrieben von ToniaLaura am 06.06.2012, 11:04 Uhr

Wehr Dich!

Es steht aber im Vertrag: Beheizbar und Bewohnbar!
Ein Absatz drunter: Die Wohnrechtsberechtigten haben die Kosten die durch Heizung, Strom, Kanal, Müll, etc. entstehen selber zu tragen.
Und das ist meiner Meinung nach eindeutig!! Was sie ja jetzt 13 Jahre nicht gemacht haben!!! Irgendwann platzt einem der Kragen! Vor allem wenn man nicht mal so leben kann wie man will!!!
LG

PS: Beheizbar bedeutet für mich auch: Alle Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Wohnung geheizt werden kann. Un diese sind gegeben!! Es sind Fenster drinn, Heizkörper, etc.

 
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