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Geschrieben von ToniaLaura am 04.06.2012, 16:50 Uhr

Frage wegen Wohnrecht!

Wenn es heißt, dass die Wohnung des Wohnungsrechtnehmers in beiheizbarem Zustand sein muss bedeutet dies dann, dass ich als neuer Eigentümer die Heizkosten übernehmen muß??
Meiner Meinung nach nein!
Die Wohnrechtsnehmer behaupten aber ja!
Wie auch alle anderen Kosten!!
Weiß dass jemand??
Danke und LG

 
14 Antworten:

Im Prinzip haben deine Mieter recht...

Antwort von Schildkroete12 am 04.06.2012, 17:02 Uhr

Natürlich müssen deine Mieter die Heizkosten zahlen, aber du als Vermieterin hast zunächst die Pflicht, in Vorleistung zu gehen - du kannst das Geld später zwar einklagen, aber bei nicht zahlungswilligen Mietern hast du dann echt noch Spaß.

Eine Freundin besitzt ein Mehrparteienhaus und hat, weil keiner ihrer Mieter mehr Miete zahlte, echte Probleme gehabt, selber Heizöl für dieses Haus zu kaufen. Sie hat prüfen lassen, ob sie denn tatsächlich in Vorleistung gehen, müsse, wenn die Mieter nicht einmal ihre Kaltmiete entrichten würden. Sie musste!

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Re: Im Prinzip haben deine Mieter recht...

Antwort von Christine70 am 04.06.2012, 17:45 Uhr

wieso zahlen ALLE mieter keine miete mehr? ich denk das liegt nicht an den mietern, eher am vermieter. ich denk, daß irgendwas am haus im argen liegt und die mieter sich nimmer anderes zu helfen wußten.

ich kann mir nicht vorstellen, daß man das ganze haus voller fauler eier hat, die nicht zahlen wollen.

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Re: Im Prinzip haben deine Mieter recht...

Antwort von ToniaLaura am 04.06.2012, 17:58 Uhr

Danke schonmal. Es sind die "geliebten" Schweigereltern, die schon 13 Jahre in der dieser Wohnrechtswohnung "sitzen" und keinerlei Nebenkosten bezahlen! Wir wohnen auch in diesem Haus! Im Übergabevertrag steht eben, dass die Wohnung bewohnbar und beheizbar sein muss. Ich verstehe es auch so, dass die Wohnung beheizt werden kann! Im Vertrag ist auch geregelt, dass die Nebenkosten von Ihnen zu tragen sind. Sie weigern sich aber!!
DANKE
LG

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Re: Im Prinzip haben deine Mieter recht...

Antwort von Christine70 am 04.06.2012, 18:10 Uhr

ja dann müssen sie eben frieren.
wenn das so im vertrag steht, können sie nix machen. hat denn dein vorgänger die heizungskosten übernommen?

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Re: Frage wegen Wohnrecht!

Antwort von Nikas am 04.06.2012, 18:42 Uhr

das steht doch klar und deutsch da: beheizBAR.

Es muss die MÖGLICHKEIT gegeben sein zu heizen. Beheizbar.

Wie kann man daraus ableiten, ein Recht auf Erstattung der Heizkosten zu haben?

Es steht nicht da: BEHEIZT.


Vielleicht hüüülfe ein Deutschkurs? Ojemine....

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Re: Frage wegen Wohnrecht!

Antwort von Seansmama am 04.06.2012, 20:37 Uhr

Wowe, denen würd ich aber einheizem und ihnen das Wort "beheizbar" laut und deutlich erklären und wenn es nix hilft, dann müssen sie frieren.
Also fahren die auf der Schiene: Einmkal dummgestellt, reicht für's ganze Leben!

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Doch... das war so

Antwort von Schildkroete12 am 04.06.2012, 21:41 Uhr

Das war noch ein Kuckuckei ihres Ex-Mannes, der dieses Haus, dass ihr gehört, mit wenig solventen Mietern gefüllt hat. Kein einziger hatte einen Job und einer war Alkoholiker, der von Zeit zu Zeit und irgendwann ganz verschwunden war. Dessen Sachen musste sie sogar aus der versifften Wohnung irgendwann auf eigene Rechnung zwangsräumen lassen. Er ward nicht mehr gesehen...

Kein Spaß, wenn die ganze Bude voller Mietnomaden und gescheiterter Existenzen ist. Das ist jetzt fünf Jahre her... inzwischen leben dort ganz normale Mieter, wie sie mir letztens berichtete.

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Re: Frage wegen Wohnrecht!

Antwort von ToniaLaura am 05.06.2012, 9:38 Uhr

Gott sei Dank, dass ich es nicht nur so sehe!!! DANKE!
Wir haben unsere Wohnung jetzt getrennt von der Wohnung der Schwiegereltern, was das Heizen und Warmwasser betrifft. 13 Jahre haben wir jegliche Kosten wie z. B. Strom, Heizung, Warmwasser, Abwasser, Kanal, Telefon, Müll, etc. was halt alles so anfällt übernommen. Jetzt ist Schluss. Wir hatten auch diese 13 Jahre die Hölle auf Erden! Wir dürfen nichts machen! Bei jeder Kleinigkeit flippt der Schwiegervater aus!! Er ist Alki!! Ich darf keinen Teppich auf den Balkon hängen, wir dürfen im Garten keinen Feuerkorb anzünden, ich gieße die Blumen mit Gift, ich ihn vergiften will, ich kann unser Auto nicht richtig parken, egal wo, es stört, ..... Ich könnte Stunden schreiben wie er uns das Leben zur Hölle macht!!! Jetzt wo wir langsam anfangen uns zurückzuziehen, auch kostenmässig wird natürlich auf die Tränendrüse gedrückt und alles mögliche probiert!!
LG

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Re: Frage wegen Wohnrecht!

Antwort von bobfahrer am 05.06.2012, 11:42 Uhr

..na dann halt uns mal auf dem laufenden....

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Re: Frage wegen Wohnrecht!

Antwort von ToniaLaura am 05.06.2012, 12:46 Uhr

Hoffentlich vergess ich nicht! Weil jetzt wird uns mit dem Anwalt gedroht wenn wir nicht sofort Öl tanken damit die den Arsch warm haben!!

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Wehr Dich!

Antwort von fiammetta am 05.06.2012, 13:29 Uhr

Hi,

dass ich ebenfalls eine durch und durch plemplem Schwiegersippe habe / hatte, ist ja hinlänglich bekannt. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir daher nur den einen eindringlichen und sehr gut gemeinten Rat geben: Dokumentier ALLES und zwar mit Tag, Uhrzeit, Ort und exaktem Wortlaut. Immer schön mitschreiben. Und dann suchst Du Euch einen wirklich GUTEN RA (informier Dich gründlich im Freundeskreis). Zahlt lieber das Geld für eine entsprechende Rechtsberatung und zeigt Deinen SE sehr eindeutig, dass jetzt Schluss ist. Das Geld tut Dir weniger weh als die ewigen Nervenaufreibereien. Erfahrungsgemäß ist das Einzige, was bei solchen Mensch wirklich ankommt, ein freundliches Brieflein vom RA unter genauer Nennung der Paragraphen und der vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafen. Davon haben sie nämlich mehr Angst als der Teufel vor dem Weihwasser, glaub`s mir. Verschaff Dir Respekt und zwar so, dass es auch ankommt. Es gibt einfach Menschen, die Freundlichkeit, Höflichkeit und Anstand als Schwäche interpretieren. Auch gut, dann kann man sich ja darauf einstellen, auch wenn es einem eigentlich zutiefst widerstrebt. Du hast aber nur dieses eine Leben und niemand hat das Recht, es Dir gründlich zu vermiesen.

Wir können Dir hier nur das nennen wie wir als Laien einen Wortlaut interpretieren. Ein RA gibt Dir RICHTIG Auskunft, denn so mancher juristische Wortlaut ist für Otto Normalverbraucher eben nicht eindeutig lesbar. Der erklärt ihnen auch sehr gerne schriftlich, was ein "beheizbarer Zustand" etc. tatsächlich ist. Ich ließe auch abklären, ob Ihr Ihnen gegenüber Nachforderungen stellen dürft, zumindest über das letzte Jahr.

LG

Fiammetta

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Re: Wehr Dich!

Antwort von ToniaLaura am 05.06.2012, 15:11 Uhr

Hallo Fiammetta,
ich führe seit mittlerweile 04.06.2000 genauestens Buch darüber was mir in diesem Haus alles schon passiert ist. Es sind mittlerweile 24 Seiten in meinem PC! Natürlich Kennwortgeschützt!!!
Ich hab mich schon oft informiert bei einem RA! Ich arbeite dort!!
Das Haus gehört aber meinem Mann alleine also kann ich wenig machen! Dieser ist aber jetzt auch bereit dazu was zu unternehmen! Mit Höflichkeit und Freundlichkeit und gut zureden kann man nichts bewirken! Er hats endlich kapiert!
Dass ich mich seit Neuestem wehre wenn was ist, haben meine Schwiegereltern vor 2 Wochen ganz gut mitbekommen, als ich von meinem Schwiegervater mit dem Gartenschlauch bespritzt worden bin, als ich mit den Kindern ein Lagerfeuer machte. Dann hab ich nämlich die Polizei gerufen!!!! Die haben eine klare Ansage gemacht, dass sowas nicht geht und ich machen kann was ich will!!
Hoffentlich ändert sich bald was weil ich sonst durchdrehe!!
LG und danke für zuhören!!!!
Tut gut!!

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Re: Wehr Dich!

Antwort von Luni2701 am 06.06.2012, 10:59 Uhr

naja, aber wenn doch kein Öl im Tank ist, ist die WOhnung nicht beheizbar, dreh ich nämlich die Heizung auf, kommt keine wärme. ich wäre da vorsichtig mit Meinungen aus einem Forum und würde einen Anwalt am besten für Mietrecht befragen.

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Re: Wehr Dich!

Antwort von ToniaLaura am 06.06.2012, 11:04 Uhr

Es steht aber im Vertrag: Beheizbar und Bewohnbar!
Ein Absatz drunter: Die Wohnrechtsberechtigten haben die Kosten die durch Heizung, Strom, Kanal, Müll, etc. entstehen selber zu tragen.
Und das ist meiner Meinung nach eindeutig!! Was sie ja jetzt 13 Jahre nicht gemacht haben!!! Irgendwann platzt einem der Kragen! Vor allem wenn man nicht mal so leben kann wie man will!!!
LG

PS: Beheizbar bedeutet für mich auch: Alle Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Wohnung geheizt werden kann. Un diese sind gegeben!! Es sind Fenster drinn, Heizkörper, etc.

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