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Geschrieben von Nikas am 04.06.2012, 18:42 Uhr

Frage wegen Wohnrecht!

das steht doch klar und deutsch da: beheizBAR.

Es muss die MÖGLICHKEIT gegeben sein zu heizen. Beheizbar.

Wie kann man daraus ableiten, ein Recht auf Erstattung der Heizkosten zu haben?

Es steht nicht da: BEHEIZT.


Vielleicht hüüülfe ein Deutschkurs? Ojemine....

 
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