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Geschrieben von Terkey235 am 29.08.2013, 17:44 Uhr

Was würdet ihr tun?

Ja, es gibt eine Verjährungsfrist für die Restforderung - zwei Jahre :) Und die laufen jetzt ab. Nachtigal ick hör dir trapsen...

Er ist nicht in der Innung/IHK und darf somit nehmen, was er will. Aber es stimmt, der Sachverhalt des Wuchers müsste dann festgestellt werden.
Habe keine Rechtsschutz (ist bei zwei Selbständigen wie uns ziemlich teuer, wir denken aber darüber nach) und schrecke etwas davor, auf noch höheren Kosten sitzen zu bleiben.

 
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