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Geschrieben von Butterflocke am 29.08.2013, 17:19 Uhr

Was würdet ihr tun?

Ein Kompromiss klingt gut...., wobei ich überlege, ob Ihr nicht gemeinsam(!) gegen den Handwerker vorgehen solltet/könntet(?).

DARF dieser überhaupt nach so langer Zeit noch Restforderungen stellen. DARF/DURFTE er überhaupt diesen offensichtlichen Wucher verlangen???
Mit Verjährung ist da wohl nichts, frage ich mich gerade als völlig Unwissende und Unerfahrene auf diesem Gebiet.

Aber DAS wäre doch erstmal zu klären, bevor sich Mieter und Vermieter die Köpfe einrennen;-)
Vielleicht solltet Ihr zusammen dem Handwerker den "Kopf einrennen" ("waschen" würde ja genügen)....

Ansonsten sollte auch der Vermieter Deine Situation in dieser Nacht verstehen. Schließlich ging es auch um den Erhalt SEINES Hauses...
Das Nichtstun würde ich da erstrecht verurteilen....

 
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