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Geschrieben von wassermann63 am 06.12.2011, 10:42 Uhr

WARUM

Gegenfrage: warum musst du dir bei dienstlich verursachten Reisen die Übernachtung selbst suchen und bezahlen? Und wenn es einfach so ist, kannst du die ÜBernachtungskosten zzgl. der Tagestransfertenpauschale nicht steuerlich geltend machen? Die Kilometerpauschale, ein Großteil der Übernachtungskosten und die Transfertenpauschale für Abwesenheit über 8 Std. hinaus wird dir direkt bei der Lohnsteuererklärung vergütet, kommt also als Kohle käsch in die Hand zurück, sozusagen.

Abgesehen davon wäre es fast unzumutbar, unter den von dir geschilderten Umständen nochmals in die nunmehr leere Wohnung zurückzukehren.

LG
JAcky

 
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