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Geschrieben von IchiNiSan am 01.03.2018, 19:21 Uhr

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Die alleinige Kenntnis des Risikos reicht ja aber gerade nicht aus, um den bedingten Vorsatz zu bejahen, sonders es muß zu dem Wissen auch noch das Wollen kommen - beim bedingten Vorsatz ggf in Form des "ist mir egal". Das konnte aber dem Fahrer in dem Raser-Fall gerade nicht nachgewiesen werden, wie es eben in den Fällen, in welchen zu der Fremdgefährdung eine gleichzeitige Eigengefährdung kommt, in der Regel schwierig wird das "Wollen- Element" zu bejahen.

Thomas Fischer hat dazu ein interessantes Gedankenexperiment angestellt:

"Und was ist dann eigentlich mit den zehntausend Kraftfahrzeugführern, die jeden Tag in verkehrsberuhigten 30er-Zonen mit 60 an geparkten Autos vorbeifahren? Jeder von ihnen weiß doch exakt dasselbe wie der Ku'damm-Raser: Dass er bei dieser Geschwindigkeit keine Chance hat zu bremsen, wenn 15 Meter vor ihm ein Kind auf die Straße läuft. Und so geschieht es denn ja auch, in jedem Jahr ein paar Dutzend Mal. Das müsste dann doch wohl ebenfalls "Mord" sein. Und das Fahren in der 30er-Zone mit 60 km/h ohne Unfall ist dann versuchter Mord. Viel zu tun für die Schwurgerichte!"

 
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