Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Mrs_Happy am 09.01.2024, 22:38 Uhr

Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Hallo zusammen,

folgende Situation:
das Kind meiner Schwester, 18, hat im Oktober 23 ein Studium angefangen, dann schnell bemerkt, dass dies nicht der richtige Weg ist. Exmatrikulation zum 30.11., Zusage für ein duales Studium zum Januar 2024. Dann Anfang Dezember eine schwerwiegende Diagnose, Behandlung langwierig über mind. 3-4 Monate, somit zunächst keine Aufnahme des Studiums möglich.
Die Mutter ist alleinerziehend, hat ein recht geringes Gehalt, der Erzeuger zahlt keinerlei Unterhalt. Mutter bewirbt sich, aber zur Zeit ist es recht eng.
Wäre das Kind berechtigt, Bürgergeld zu beziehen? Muss man dafür nicht grundsätzlich arbeitsfähig sein?
Falls nein, was kann sonst in solch einem Fall greifen? Krankengeld kommt ja auch nicht in Betracht.

 
25 Antworten:

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von Trini am 09.01.2024, 22:42 Uhr

Grundsicherung?
Und Unterhalt einklagen.

Wünsche dem Kind gute Genesung!

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von kirshinka am 09.01.2024, 22:50 Uhr

Ja - das würde mir auch einfallen. Krankenhaus und Grundsicherung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von kirshinka am 09.01.2024, 22:51 Uhr

Oh weia - spät…
Ich meinte natürlich Unterhalt einklagen…

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von Hashty am 09.01.2024, 23:04 Uhr

Wie schon geschrieben wurde, Unterhalt einklagen. Notfalls mit Hilfe einer Beistandschaft des Jugendamtes. Vielleicht auch noch davor zur Unterhaltsvorschusskasse.

Ob eine 3-4 monatige Erwerbsunfähigkeit für Grundsicherung ausreicht, bin ich mir nicht sicher. Würde eher Bürgergeld beantragen und ein Attest beilegen. Wenn das JC der Ansicht ist, dass sie dann nicht zuständig sind, dann Grundsicherung beantragen.
Am besten mit dem Sozialen Dienst das Ganze bereden. Die kennen sich am besten aus. Entweder städtisch oder Diakonie/Caritas/AWO etc

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke Euch!

Antwort von Mrs_Happy am 09.01.2024, 23:11 Uhr

Das sind ja gute Ansatzpunkte, vielen Dank!
Die Sache mit dem Unterhalt läuft, gestaltet sich aber zäh. Der finanzielle Aspekt ist halt momentan noch das I-Tüpfelchen auf einer echt besch...Gesamtsituation.
Lieben Dank für Eure Einschätzungen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von ohno am 09.01.2024, 23:37 Uhr

Darf ich fragen, wie die Tochter das erste Studium finanziell bestritten hätte, obwohl sie vom anderen Elternteil gar keinen Unterhalt bekam/bekommt?

VG ohno

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von Mrs_Happy am 09.01.2024, 23:39 Uhr

Sie hat für diese beiden Monate Bafög bekommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von ohno am 09.01.2024, 23:49 Uhr

Dh dann, beim Antrag auf Bafög war es unerheblich, was der Kindsvater verdient und das er keinen Unterhalt zahlt? Sorry für die Frage, das hat jetzt garnichts mit Deinem Thread zu tun, ich kenne mich da noch nicht aus, aber werde mir beide Fragen wahrscheinlich dieses Jahr selber stellen müssen...

VG und Danke, ohno

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von wolfsfrau am 10.01.2024, 7:44 Uhr

Grundsicherung gibt es erst, wenn Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.
Also muss erst Bürgergeld beim Jobcenter beantragt werden.

Wenn beide noch zusammenleben, gleich zu zweit hingehen. Wenn das Einkommen der Mutter so gering ist, bekommt sie ja vielleicht auch aufstockende Leistungen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von Ellert am 10.01.2024, 7:55 Uhr

Frage ich mich auch und wie das zwischen den Studienzeiten lief.
Bescheiden
Ist das duale Studium wenn weg oder nur der Beginn verschoben?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von sarahT am 10.01.2024, 8:23 Uhr

Mutter und volljähriges Kind bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Prinzipiell können also beide zusammen Bürgergeld beantragen, das Einkommen der Mutter wird zum Teil, das Kindergeld voll angerechnet.
Die Zahlen stimmen nicht ganz, aber bei Bürgergeld müssten die beiden zusammen Einkommen in Höhe von 1000€ plus Miete plus Heizung haben. Wenn sie so viel nicht zusammen haben sollten sie auf jeden Fall Bürgergeld beantragen.
Alternativ bzw. besser parallel kann die Mutter Wohngeld beantragen. Das dauert aber lange bis es bewilligt ist.
Es gibt gute OnlineRechner. Da könnte sie Mal grob durchrechnen, wie viel sie bekommen würde.
Grundsicherung nach SGB XII wird das Kind nicht bekommen, dazu müsste sie auf Dauer arbeitsunfähig sein, aber es ist ja zu erwarten, dass sich das wieder ändern wird.
Guck Mal ob es bei euch eine Arbeitslosenberatung gibt. Bei uns ist es das ALZ. Oder einen Caritasverband oder eine Diakonie, die Sozialberatung anbieten. Die können helfen bei der Berechnung und auch beim Ausfüllen des Antrages.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Für (elternabhängiges) BAföG müssen beide Eltern

Antwort von Tini_79 am 10.01.2024, 8:57 Uhr

ihr Einkommen nachweisen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bekommt die Mutter den Kindergeld? Ich meine,

Antwort von Tini_79 am 10.01.2024, 8:59 Uhr

es sind max. 4 Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bzw. mit Nachweise der Bemühungen um einen Ausbildungs/ oder Studienplatz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bekommt die Mutter den Kindergeld? Ich meine,

Antwort von sarahT am 10.01.2024, 11:36 Uhr

Um Kindergledberechtigt zu sein muss das Kind Ausbildungssuchend gemeldet sein (und natürlich auch suchen).
Jetzt ist ja wirklich eine Spezialsituation, da das Kind zwar einen Ausbildungs-bzw Studienplatz hätte, aber krank ist. Ehrlich gesagt bin ich da auch überfragt, ob Kindergeld weiter gezahlt wird, muss die Mutter bei der Kindergeldkasse nachfragen.
Ich wollte es nur der Vollständigkeithalber geschrieben haben, nicht dass davona usgegangen wird, dass Kindergeld zum Bürgergeld obendrauf kommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wie ist das rechtlich

Antwort von Ellert am 10.01.2024, 11:53 Uhr

Dual studieren bedingt ja einen Vertrag mit dem AG.
Hat der dem Kind gekündigt wegen Krankheit?
Semester hängt eher zum 1.4. an
Kann man den Beginn da nicht anpassen?

Meine Sorge wäre eher dass das Kind wieder ohne was dasteht
Oder studiert es dann das Wunschfsch normal statt dual ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Volljähriges Kind krank vor Studium - Bürgergeld?

Antwort von kevome* am 10.01.2024, 12:24 Uhr

Unterhaltsvorschuss gibt es definitiv keinen mehr, sobald das Kind Volljährig wird. Beistandschaft meines Wissens auch nur noch in sehr eng gefassten Ausnahmefällen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das hab ich mich auch schon gefragt

Antwort von Trini am 10.01.2024, 13:20 Uhr

Eigentlich hätte das Kind ja einen Job und wäre krankgeschrieben.

Und dann müsste es sogar Geld bekommen, vom AG und der Krankenkasse:

https://www.informationsportal.de/krank-bei-beschaeftigungsbeginn/

Ist jetzt für Arbeitgeber geschrieben:
----
Krank bei Beschäftigungsbeginn – länger als sechs Wochen
Wenn der Arbeitnehmer auch nach der vierten Beschäftigungswoche weiter arbeitsunfähig ist, zahlen Sie vom Beginn der fünften Woche an für bis zu sechs Wochen das Entgelt fort. Die Wartezeit verkürzt den Anspruch nicht.

Beispiel:

Geplante Arbeitsaufnahme: 1. Januar
Arbeitsunfähig: 31. Dezember bis 3. Februar
Arbeitsaufnahme: 4. Februar

Ergebnis:
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitnehmer ab dem 29. Januar einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Vom 31. Dezember bis zum 28. Januar erhält er Krankengeld. Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt ab dem 29. Januar.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie ist das rechtlich

Antwort von Cpt_Elli am 10.01.2024, 13:26 Uhr

An den HAWs / THs starten die Semester fast immer früher. Die DHBW und ihre Äquivalente in anderen Bundesländern haben ganz eigene Termine, private Hochschulen sowieso. Schieben müsste man wahrscheinlich um ein Semester oder sogar ein Jahr, sonst passt der Studienplan nicht mehr. Normalerweise wird sich ein AG darauf einlassen, Stichwort "Bewerbermarkt", sonst findet sich was anderes.

Darum geht's hier aber auch gar nicht, sondern um die Überbrückung eines so nicht erwartbaren finanziellen Engpasses. Und da die Stelle nicht angetreten wird, gibt es nun mal mit oder ohne Arbeitsvertrag keine Lohnfortzahlung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aber genau das ist ja jetzt die Frage....

Antwort von Trini am 10.01.2024, 13:47 Uhr

...wer hat gekündigt?
Man hätte die Stelle ja krank antreten können und dann auch KG bezogen.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das hab ich mich auch schon gefragt

Antwort von Cpt_Elli am 10.01.2024, 13:52 Uhr

Du hast die Seite etwas selektiv zitiert. Der AG wird wahrscheinlich nicht zahlen müssen: "Die Zahlung von Entgelt im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht jedoch erst nach vier Wochen Beschäftigungsdauer (§ 3 Absatz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz)."
Beschäftigungsdauer sollte im Januar beginnen, die Stelle wurde aber nicht angetreten und ein Beginn ist ja anscheinend auch nicht absehbar. Es könnte höchstens sein, dass er Krankengeld bekommt. Das würde ich in der Tat prüfen. Aber bei dual Studierenden gibt es so viele Vertragsmodelle, dass auch das ausscheiden könnte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aber genau das ist ja jetzt die Frage....

Antwort von Cpt_Elli am 10.01.2024, 14:13 Uhr

Ja, da fehlen einfach Infos. Bei den Dual-Verträgen gibt es manchmal besondere Klauseln. Wenn einen z. B. die Partnerhochschule nicht nimmt, exmatrikuliert, man mehrmals durchfällt, am Ende des Semesters der Studienerfolg nicht nachgewiesen wird, dann dürfen die kündigen und zum Teil sogar Geld zurückfordern. Ich habe früher an einer Hochschule gearbeitet und kenne einige Fälle aus Erzählungen der Studienberatung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aber genau das ist ja jetzt die Frage....

Antwort von Ellert am 10.01.2024, 16:47 Uhr

Bei meiner großen Tochter leider zu lange her
Aber da fing es zum 1.10. an und
Klauseln waren einige drin
Gibt es keine Beratungsstellen für sowas ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Vielen Dank nochmal und Nachtrag

Antwort von Mrs_Happy am 10.01.2024, 18:34 Uhr

Der Vater hat erst nach Anmahnung des Bafög Amtes Auskunft erteilt.
Unterhaltsberechnung konnte noch nicht stattfinden, da die beiden über ein halbes Jahr auf den Bafög Antrag warten mussten. Als der Bescheid endlich kam, war meine Nichte schon kurz vor der Exmatrikulation... Richtig blöd gelaufen. Unterhalt gibt es seit dem 18 Geburtstag null, wurde aber alles direkt beim Anwalt in die Wege geleitet.
Die Idee war es, die Zeit bis zum Bafög einfach zu überstehen, dann sollte es ja besser werden.
Zum Dualen Studium: es ist eine private Hochschule, einen Praxispartner hatte sie noch nicht, da war die Zeit viel zu kurz. Nur die Zusage für den Studienplatz. Deshalb gibt es auch keinen Arbeitgeber. Richtig richtig blöd gelaufen. Die Unterhaltberechnung wurde nochmals angestoßen, aber das dauert alles ewig. Parallel bewirbt sich meine Schwester auch, um mehr Stunden zu arbeiten.
Das Studium kann theoretisch ab April aufgenommen werden, aber das ist zu unsicher. Erst muss sie ja gesund werden und sicher auch zur Reha...
Nächster Termin ist dann erst Oktober. Das ist halt noch recht lang bis dahin. Und ja, das Kindergeld fällt bei kranken Kindern irgendwann weg. nach 4 oder 5 Monaten ca. Das käme dann auch noch hinzu.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aber genau das ist ja jetzt die Frage....

Antwort von Cpt_Elli am 10.01.2024, 18:46 Uhr

Hat glaube ich mit dem Ausgangspost nur peripher zu tun, aber: Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte anbieten. Manchmal gibt es die beim Studierendenwerk, Asta, ggf. auch anderen Umfeld-Organisationen am Studienort.

Ich kenne es aus Bayern und BW so, dass die Hochschule Musterverträge zur Verfügung stellt. Die werden dann unterschrieben noch mal bei der HS eingereicht und erfasst, aber nicht inhaltlich geprüft. Gerade bei großen Unternehmen ist da nach allem was ich mitgekriegt habe, eh alles rechtssicher. Es gibt aber ein paar (vermutlich sehr seltene) Ausbeuter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vielen Dank nochmal und Nachtrag

Antwort von Ellert am 11.01.2024, 7:38 Uhr

Ok
Also alles dumm gelaufen und anders als normal
Meine Tochter brauchte einen Arbeitgeber und der kümmerte sich um Den Studienplatz und alles. Der zahlt ja auch das Gehalt und die Hochschule

Würde denn Wohngeld reichen um es zu schaffen?
Bis Herbst ist ja eine lange Zeit …bzw. da könnte sie ja arbeiten
Und das Wunschfach normal ohne Dual studieren ab April? Falls sie bis dahin wieder fit ist denn das klingt ja schon langwierig

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.