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Geschrieben von Zweizahn am 09.12.2020, 12:37 Uhr

und jetzt geht es vor das BVerfGe

Vielleicht sollte man trotz allem mal überlegen, welchen Auftrag die Öffentliche-rechtlichen haben. Nicht (nur) das Unterhalten, sondern die Information und die Bildung.
Öffentlich-rechtlich wird immer auf ARD und ZDF reduziert. Wem als Medienauftrag die Unterhaltung reicht, natürlich reichen dem Streamingdienste und PayTV.
Hört jemand von euch eventuell Deutschlandfunk? Auch das ist ein öffentlich-rechtlicher Sender. Ohne entsprechenden Rundfunkbeitrag hätten die gar nicht die Möglichkeit, in die Tiefe zu recherchieren und diese Bandbreite an Informationen und Hintergründen zu bieten. Ich fände es tragisch, wenn das wegfallen müsste, bloß weil manche, denen die 3 Minuten Nachrichten bei Hitradio RTL (oder was auch immer) schon zu viel sind, solche Sender für unnütz halten.
Außerdem müsste man da ja auf Böhmermann und Welke verzichten. Wie soll dann das gehen? Dann wüsste man doch beispielsweise gar nicht, dass der Typ aus Thüringen Bernd und nicht Björn heißt.

 
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