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Geschrieben von shinead am 18.03.2016, 11:22 Uhr

@Trini

Du kannst Urteile nicht mit einander vergleichen, die du nicht im kompletten Wortlaut gelesen hast.

Tatsächlich können für die gleiche Straftat verschiedene Strafmaße korrekt sein. Der Täter könnte Vorbestraft sein, hat sich ggf. der Verhaftung widersetzt, war geständig und reumütig...
Warum ein Richter auf welches Urteil kommt, steht in der Urteilsbegründung, nicht in der Zeitung.

 
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