Geschrieben von shinead am 18.03.2016, 11:22 Uhr |
@Trini
Du kannst Urteile nicht mit einander vergleichen, die du nicht im kompletten Wortlaut gelesen hast.
Tatsächlich können für die gleiche Straftat verschiedene Strafmaße korrekt sein. Der Täter könnte Vorbestraft sein, hat sich ggf. der Verhaftung widersetzt, war geständig und reumütig...
Warum ein Richter auf welches Urteil kommt, steht in der Urteilsbegründung, nicht in der Zeitung.
- Politische Gerichtsbarkeit??? - Trini 18.03.16, 7:57
- Re: Politische Gerichtsbarkeit??? - Leena 18.03.16, 8:14
- Re: Politische Gerichtsbarkeit??? - Sternspinne 18.03.16, 8:40
- Du siehst keinen Unterschied in den Fällen? - Schru 18.03.16, 8:56
- @ Leena und @ Schru - Trini 18.03.16, 11:07
- @Trini - shinead 18.03.16, 11:22
- @ Leena und @ Schru - Trini 18.03.16, 11:07
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@ Maleja, bist Du eine Komparsin?... Boah, das wäre so gar nichts für mich...
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