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Geschrieben von Trini am 18.03.2016, 11:07 Uhr

@ Leena und @ Schru

Wenn ich das Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses anzünde, MUSS ich davon ausgehen, dass ALLES darüber in Flammen aufgeht.
Fahrlässigkeit sehe ich da NICHT.

Richtig, die Urteile für die Initiatoren sind vergleichbar.

Aber ich vergleiche bei den Helfern die 2 Jahre Bewährung für einen MITBRANDSTIFTER mit den 4,5 Jahren HAFT für die Fahrerin.
Ganz davon abgeshen hat der ebenfalls 23jährige Haupt-Brandstifter in Kiel nur 3,5 Jahre für's "Zündeln" bekommen.

Trini

 
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