Geschrieben von Trini am 18.03.2016, 11:07 Uhr |
@ Leena und @ Schru
Wenn ich das Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses anzünde, MUSS ich davon ausgehen, dass ALLES darüber in Flammen aufgeht.
Fahrlässigkeit sehe ich da NICHT.
Richtig, die Urteile für die Initiatoren sind vergleichbar.
Aber ich vergleiche bei den Helfern die 2 Jahre Bewährung für einen MITBRANDSTIFTER mit den 4,5 Jahren HAFT für die Fahrerin.
Ganz davon abgeshen hat der ebenfalls 23jährige Haupt-Brandstifter in Kiel nur 3,5 Jahre für's "Zündeln" bekommen.
Trini
- Politische Gerichtsbarkeit??? - Trini 18.03.16, 7:57
- Re: Politische Gerichtsbarkeit??? - Leena 18.03.16, 8:14
- Re: Politische Gerichtsbarkeit??? - Sternspinne 18.03.16, 8:40
- Du siehst keinen Unterschied in den Fällen? - Schru 18.03.16, 8:56
- @ Leena und @ Schru - Trini 18.03.16, 11:07
- @Trini - shinead 18.03.16, 11:22
- @ Leena und @ Schru - Trini 18.03.16, 11:07
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