von Leena am 18.03.2016, 8:14 Uhr |
Politische Gerichtsbarkeit???
Hast Du Dir Deine Links mal von Anfang bis Ende durchgelesen?
In dem Kieler Fall gibt es den Imbiss-Besitzer, der zwei Kerle angeheuert hat zur Brandstiftung - der Imbiss-Besitzer wurde wegen besonders schwerer Brandstiftung zu 7,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden "Ausführenden" wurden dann zu 3,5 Jahren Haft bzw. 2 Jahren Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Bei dem Brandanschlag auf die Asylunterkunft wurden die beiden Haupttäter zu 8 bzw. 7 Jahren Haft verurteilt. Und die 24-Jährige, die die beiden Betrunkenen zum Tatort fuhr, wurde zu 4,5 Jahren Haft verurteilt.
Ich weiß ja nicht, aber die Urteile für die "Haupttäter" mit einmal 7,5 Jahren und einmal 7 + 8 Jahren sowie für die "Helfer" mit 4,5 bzw. 3,5 Jahren liegen doch relativ nah beisammen, oder..? *kopfkratz*
Ich glaube, ich kann da tatsächlich keine "politische Gerichtsbarkeit" erkennen. Aber vielleicht bin ich ja auch "betriebsblind".
- Politische Gerichtsbarkeit??? - Trini 18.03.16, 7:57
- Re: Politische Gerichtsbarkeit??? - Leena 18.03.16, 8:14
- Re: Politische Gerichtsbarkeit??? - Sternspinne 18.03.16, 8:40
- Du siehst keinen Unterschied in den Fällen? - Schru 18.03.16, 8:56
- @ Leena und @ Schru - Trini 18.03.16, 11:07
- @Trini - shinead 18.03.16, 11:22
- @ Leena und @ Schru - Trini 18.03.16, 11:07
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