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von Leena  am 18.03.2016, 8:14 Uhr

Politische Gerichtsbarkeit???

Hast Du Dir Deine Links mal von Anfang bis Ende durchgelesen?

In dem Kieler Fall gibt es den Imbiss-Besitzer, der zwei Kerle angeheuert hat zur Brandstiftung - der Imbiss-Besitzer wurde wegen besonders schwerer Brandstiftung zu 7,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden "Ausführenden" wurden dann zu 3,5 Jahren Haft bzw. 2 Jahren Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Bei dem Brandanschlag auf die Asylunterkunft wurden die beiden Haupttäter zu 8 bzw. 7 Jahren Haft verurteilt. Und die 24-Jährige, die die beiden Betrunkenen zum Tatort fuhr, wurde zu 4,5 Jahren Haft verurteilt.

Ich weiß ja nicht, aber die Urteile für die "Haupttäter" mit einmal 7,5 Jahren und einmal 7 + 8 Jahren sowie für die "Helfer" mit 4,5 bzw. 3,5 Jahren liegen doch relativ nah beisammen, oder..? *kopfkratz*

Ich glaube, ich kann da tatsächlich keine "politische Gerichtsbarkeit" erkennen. Aber vielleicht bin ich ja auch "betriebsblind".

 
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