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Geschrieben von Trini am 18.03.2016, 7:57 Uhr

Politische Gerichtsbarkeit???

Voanschicken möchte ich, dass ich es absolut verurteilenswert finde, Häuser anzuzünden.

Aber, ist es wirklich weniger "schlimm", wenn man ein großes, bewohntes Haus anzündet, um die Versicherungssumme für einen Imbiss zu kassieren:

http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-Kiel/Brandstiftung-in-Kieler-Mehrfamilienhaus-Urteil-erwartet

als

http://www.heute.de/prozess-um-brandanschlag-in-salzhemmendorf-lange-haftstrafen-42744578.html?tabNo=2

?????

3,5 Jahre (Kiel) zu 8 Jahre (Salzhemmendorf) für den jeweiligen Ausführenden der Tat ist schon ein GEWALTIGER Unterschied.

Trini

 
5 Antworten:

Re: Politische Gerichtsbarkeit???

Antwort von Leena am 18.03.2016, 8:14 Uhr

Hast Du Dir Deine Links mal von Anfang bis Ende durchgelesen?

In dem Kieler Fall gibt es den Imbiss-Besitzer, der zwei Kerle angeheuert hat zur Brandstiftung - der Imbiss-Besitzer wurde wegen besonders schwerer Brandstiftung zu 7,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden "Ausführenden" wurden dann zu 3,5 Jahren Haft bzw. 2 Jahren Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Bei dem Brandanschlag auf die Asylunterkunft wurden die beiden Haupttäter zu 8 bzw. 7 Jahren Haft verurteilt. Und die 24-Jährige, die die beiden Betrunkenen zum Tatort fuhr, wurde zu 4,5 Jahren Haft verurteilt.

Ich weiß ja nicht, aber die Urteile für die "Haupttäter" mit einmal 7,5 Jahren und einmal 7 + 8 Jahren sowie für die "Helfer" mit 4,5 bzw. 3,5 Jahren liegen doch relativ nah beisammen, oder..? *kopfkratz*

Ich glaube, ich kann da tatsächlich keine "politische Gerichtsbarkeit" erkennen. Aber vielleicht bin ich ja auch "betriebsblind".

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Re: Politische Gerichtsbarkeit???

Antwort von Sternspinne am 18.03.2016, 8:40 Uhr

Zwar ein ganz anderes Thema.

Trotzdem, das hat mich geschockt.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.boeblingen-zuhaelter-pruegelt-17-jaehrige-mit-peitsche.0a7fdc1d-882c-4d8b-adeb-289cef5c3b97.html

So ein Netter, er sagt aus und möchte zu seiner Frau und kleinen Tochter.

Ja, da kann man ja mal etwas Nachsicht haben bei so Kavaliersdelikten.

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Du siehst keinen Unterschied in den Fällen?

Antwort von Schru am 18.03.2016, 8:56 Uhr

Fall 1: Imbiss Bude soll angezündet werden, das Trio,das sich wohl "nicht so gut" mit Brandbeschleuniger auskennt ( sie wurden ja selbst bei dem Vorfall verletzt) wurden selbst davon überrascht, dass der Laden nicht einfach nur gebrannt hat,sondern explodiert ist und das ganze Haus in Brand gesteckt hat. Ich kenne den Fall zwar nicht,aber ich kann mir gut vorstellen, dass sie vor Gericht glaubhaft machen konnten,dass sie das in dem Ausmaß nicht gewollt hätten. Das Gericht spricht ja auch davon,das sie den Brandverlauf fahrlässig herbeigeführt hätten.

Fall 2. Rassistische, besoffene Arschlöcher lassen sich, nachdem sie indizierte rechte Scheisse gehört haben, johlend zu einem Wohnheim fahren und werfen,OBWOHL SIE DAVON AUSGEHEN MUSSTEN, DASS DORT MENSCHEN SCHLAFEN, einen Brandsatz durchs Fenster in einen geschlossenen Raum. Ich denke,man darf davon ausgehen,dass sie sehr genau wußten, dass dabei Menschen verletzt oder sterben können- in dem Fall ein kleines Kind! Außerdem war einer der Angeklagten ein Feuerwehrmann war, der also auf JEDEN FALL wusste, was ein Molotow- Cocktail auslösen kann und sich diese Tatsache sicherlich auf sein Strafmaß negativ ausgewirkt hat.
Also geht es hier um Brandstiftung ( 1. Fall) gg. Brandstiftung und versuchter Mord ( 2. Fall).
Und ja,ich finde den 2. Fall WEITAUS schlimmer als den 1. Fall und bin ehrlich gesagt empört, dass dieses Pack nur 8, bzw.7 Jahre weggesperrt werden. Gut finde ich,dass die Fahrerin auch hinter Gitter kommt und sich nicht mit " ich bin doch nur gefahren"
raus reden konnte.
Übrigens muss der Hauptangeklagte des 1. Falls auch 7 Jahre in den Bau, also genauso lange. Wo stellt sich da überhaupt Deine Frage?



LG
Schru

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@ Leena und @ Schru

Antwort von Trini am 18.03.2016, 11:07 Uhr

Wenn ich das Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses anzünde, MUSS ich davon ausgehen, dass ALLES darüber in Flammen aufgeht.
Fahrlässigkeit sehe ich da NICHT.

Richtig, die Urteile für die Initiatoren sind vergleichbar.

Aber ich vergleiche bei den Helfern die 2 Jahre Bewährung für einen MITBRANDSTIFTER mit den 4,5 Jahren HAFT für die Fahrerin.
Ganz davon abgeshen hat der ebenfalls 23jährige Haupt-Brandstifter in Kiel nur 3,5 Jahre für's "Zündeln" bekommen.

Trini

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@Trini

Antwort von shinead am 18.03.2016, 11:22 Uhr

Du kannst Urteile nicht mit einander vergleichen, die du nicht im kompletten Wortlaut gelesen hast.

Tatsächlich können für die gleiche Straftat verschiedene Strafmaße korrekt sein. Der Täter könnte Vorbestraft sein, hat sich ggf. der Verhaftung widersetzt, war geständig und reumütig...
Warum ein Richter auf welches Urteil kommt, steht in der Urteilsbegründung, nicht in der Zeitung.

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