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Geschrieben von Schru am 18.03.2016, 8:56 Uhr

Du siehst keinen Unterschied in den Fällen?

Fall 1: Imbiss Bude soll angezündet werden, das Trio,das sich wohl "nicht so gut" mit Brandbeschleuniger auskennt ( sie wurden ja selbst bei dem Vorfall verletzt) wurden selbst davon überrascht, dass der Laden nicht einfach nur gebrannt hat,sondern explodiert ist und das ganze Haus in Brand gesteckt hat. Ich kenne den Fall zwar nicht,aber ich kann mir gut vorstellen, dass sie vor Gericht glaubhaft machen konnten,dass sie das in dem Ausmaß nicht gewollt hätten. Das Gericht spricht ja auch davon,das sie den Brandverlauf fahrlässig herbeigeführt hätten.

Fall 2. Rassistische, besoffene Arschlöcher lassen sich, nachdem sie indizierte rechte Scheisse gehört haben, johlend zu einem Wohnheim fahren und werfen,OBWOHL SIE DAVON AUSGEHEN MUSSTEN, DASS DORT MENSCHEN SCHLAFEN, einen Brandsatz durchs Fenster in einen geschlossenen Raum. Ich denke,man darf davon ausgehen,dass sie sehr genau wußten, dass dabei Menschen verletzt oder sterben können- in dem Fall ein kleines Kind! Außerdem war einer der Angeklagten ein Feuerwehrmann war, der also auf JEDEN FALL wusste, was ein Molotow- Cocktail auslösen kann und sich diese Tatsache sicherlich auf sein Strafmaß negativ ausgewirkt hat.
Also geht es hier um Brandstiftung ( 1. Fall) gg. Brandstiftung und versuchter Mord ( 2. Fall).
Und ja,ich finde den 2. Fall WEITAUS schlimmer als den 1. Fall und bin ehrlich gesagt empört, dass dieses Pack nur 8, bzw.7 Jahre weggesperrt werden. Gut finde ich,dass die Fahrerin auch hinter Gitter kommt und sich nicht mit " ich bin doch nur gefahren"
raus reden konnte.
Übrigens muss der Hauptangeklagte des 1. Falls auch 7 Jahre in den Bau, also genauso lange. Wo stellt sich da überhaupt Deine Frage?



LG
Schru

 
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