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Geschrieben von Häsle am 29.05.2016, 11:58 Uhr

Total geschockt

Der Mann ist offensichtlich ein Arschloch. Falls der Junge sich beleidigt gefühlt hat, könnte man uU Anzeige erstatten (wird aber vermutlich im Sande verlaufen).

Aber ich würde eine Person, die auf den Kopf gefallen ist, auch nicht weglaufen lassen. Lass den vor ein Auto fallen, ohnmächtig werden, an Erbrochenem ersticken etc., das geht einfach nicht. Bei Verständigung der Polizei wird idR gleich der Rettungsdienst mit informiert. Es waren auch noch Zeuginnen dort, die sich um den Jungen gekümmert haben. Wo soll da die unterlassene Hilfeleistung sein?

Der Mann wird wohl einen Strafzettel bekommen. Vermutlich werden sich die Versicherungen eine Weile rumstreiten, wer wofür aufkommen muss.
Dass der Junge auch einen Fehler gemacht hat, ist ja eindeutig. Leider musste er schmerzlich lernen, dass man nicht um uneinsehbare Ecken herumrast (da könnten ja auch andere Fußgänger etc. unterwegs sein).

Gute Besserung für den Kleinen!

 
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