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Geschrieben von SusanneZ am 08.10.2006, 0:22 Uhr

Studium und Finanzierung

Wenn ihr nicht genügend verdient oder angespart habt, kann er BaföG bekommen.

Das Kindergeld steht ihm meiner Meinung nach zu und kriegt er bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das muss auch beim BaföG angegeben werden, wer das erhält und wird entsprechend einberechnet.

Ob er nebenbei jobben könnte, hängt davon ab wie schwer ihm das Studium fällt, wie hoch die Durchfallquoten bei den Prüfungen geschraubt werden und wie die Vorlesungszeiten gelegt sind.

LG

 
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