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Geschrieben von Claudia36 am 08.10.2006, 10:22 Uhr

@Claudia36

Also das Ein kommen des Stiefvaters zählt nicht, nur deins und das des leiblichen Vaters.
Wenn ihr noch 2 Kleinkinder habt und du nur einen 400€ JOB mußt du nix bezahlen, außer das Kindergeld weiterreichen und den Unterhalt des Vaters.
Du wiederum deckst deinen Unterhalt für Sohn indem er zu Hause wohnt, ißt und schläft.
Ab Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig1
Natürlich kannst du in Absprache mit Sohn von ihm Kostgeld verlangen.
Bafög bekommen Studenten, wenn die Eltern zu wenig verdienen um sie zu unterstützen und er muß Bafög vorrangig beantragen vor dem Elternunterhalt.

Claudia

 
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