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von Leena  am 17.11.2013, 20:50 Uhr

Steuerlich...

Steuerlich würde es allerdings auch reichen, wenn sie 2013 einen Tag einen Versöhnungsversuch unternommen hätten, dass sie für 2013 noch eine Zusammenveranlagung beantragen könnten. Wenn sie sich einig sind.

Normalerweise sind sich meiner praktischen Erfahrung nach Partner nach einer Trennung in gefühlt mind. 90% der Fälle aber so wenig grün, dass sie für sich selbst ultimativ Nachteile in Kauf nehmen, nur um den anderen auch noch zu schaden. Die Fälle, in denen nach der Trennung irgendetwas noch irgendwie einvernehmlich geht, sind leider sehr selten - gibt es aber auch.

Bis 30. November können grundsätzlich noch Steuerklassenänderung gemacht werden, nebenbei bemerkt.

 
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