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Geschrieben von Benedikte am 17.11.2013, 20:01 Uhr

Scheidung...

also, ganz schnell geht es nur bei Haertefallscheidungen, da, wo dem antragsteller das abwartn des ternnungsjahres nicht zugemutet werden kann wegen verhalten des antragsgegners. Darunter fallen nur harte Sachen, Missbrauch der Kinder durch den Vater, oder Frau im Suff regelmaessig richtig verkloppen, also meht tot als lebendig.

Deine Frage deutet da nicht druf hin. Dann Minimum ein Jahr getrennt , kann man aber luegen, wenn beide gescieden werden wollen. Sprich, wenn die sich einig sind, luegen sie dem gericht vor, dass sie seit einem Jahr in der Wohnung getrennt leben

wenn einer widerspricht, kann das ganze auf drei oder im extremfall auf fuenf Jahre verlaengert werden

ich rate mal wieder, Frau hat genug vom pflegebedeurfigen bitteren Griesgram und will naegel mit Koepfen machen, er faellt aus allen Wolken

dann dauert es

bei Einigkeit uns schwindeln ueber das trennungsjahr geht recht schnell

benedikte

PS Familienrecht war mein Einsatzgebiet, da ann ich mich an viel mehr erinnern als bei allem anderen

 
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