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Geschrieben von desireekk am 01.09.2016, 14:28 Uhr

Standesbeamte hier? Namensrecht nach Heirat im Ausland...

Hallo zusammen,

ich lebe e ja im Ausland und es entspann sich eine interessante Diskussionbn mit einer ebenfalls hier lebenden Deutschen. Und nun meine Frage:

Man heiratet im Ausland und ändert dort seinen Namen, alle dt. Papiere (Perso, Pass, Führerschein etc.) ist aber noch im alten Namen. Es wurde auch keine Namenserklärung (oder wie das heißt) abgegeben, ebenso die Heirat in D (noch) nicht dokumentiert/eingetragen.
Frage:
Welchen "offiziellen" Namen trägt man den nun in Deutschland z. B. vor Gericht, bei Behörden?
Immer noch den Deutschen oder den "neuen" aus dem Ausland?
... Immerhin wäre auch die neue Namenskombination in Deutschland zulässig.

Hat wer Ahnung?

LG

D

 
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