Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von DK-Ursel am 01.09.2016, 15:51 Uhr

Auch ohne Ahnung, aber

ich denke, es kommt ja auch darauf an, wo du seßhaft bist.
Bleibst du mit dem neuen oder alten Namen im Ausland, ist es eh ziemlich wurscht und es gilt letztendichd er im Ausland gültige Name, wenn was Neues anfällt.
Den die dt. Behörden können ja keine Heirat ignorieren ,die andernorts rechtskräftig ist.

Ziehst du nach Dtld.,, muß auf jeden Fall ein Familienname bestimtm werden.
Hnlich,w enndie Kinderaus dieser Verbindung einen dt. Paß beantragen - da muß der Familienname für die Deutschen her

Wir mußten nach unserer Heirat einen Familiennamen in Dtld. festlegen, der für das (bereits vorhandene) Kind gelten sollte. Obwohl wir in DK lebten.
Da hatten wir was Familienrechtliches in Dtld. zu regeln, dabei kamen sie wohl drauf.

Gruß Ursel, DK

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.