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Geschrieben von Benedikte am 02.09.2016, 7:38 Uhr

Standesbeamte hier? Namensrecht nach Heirat im Ausland...

ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir war

ich habe in new York geheiratet, die Urkunde wurde aber in D so nicht anerkannt, sondern ich mußte ein Apostillierungsverfahren durchlaufen

erklärte mir jemand mit " die Urkunde muss fitgemacht werden um am deutschen rechtsverkehr teilnehmen zu können"

erst nach der Apostillierung konnte ich in Deutschland Rechtsfolgen generieren



und bis dahin habe ich den Namen genommen, auf den ich gültige ( vielleicht falsche, ich weiss es nicht, aber gültig) Dokumente hatte, also den alten

schlimmer noch-in den Niederlanden haben die entschieden, auf welchen Namen die meine Ausweise ausstellen und haben einen Doppelnamen gebaut-den ich selber nie hatte, also Famiennae geburtsname

in Deinem Fall-für die deutschen behörden bist Du weiter Frau Damalsnamen.Ich bin fast sicher-fast- dass Du den neuen Namen in deutsche Dokumente erst it Apostillierung eintragen könntest

für mich gehören diese Namens und Ausweissachen zu den großen zeitfressern der geschichte, die man nicht wirklich braucht

 
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