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Standesbeamte hier? Namensrecht nach Heirat im Ausland...

Thema: Standesbeamte hier? Namensrecht nach Heirat im Ausland...

Hallo zusammen, ich lebe e ja im Ausland und es entspann sich eine interessante Diskussionbn mit einer ebenfalls hier lebenden Deutschen. Und nun meine Frage: Man heiratet im Ausland und ändert dort seinen Namen, alle dt. Papiere (Perso, Pass, Führerschein etc.) ist aber noch im alten Namen. Es wurde auch keine Namenserklärung (oder wie das heißt) abgegeben, ebenso die Heirat in D (noch) nicht dokumentiert/eingetragen. Frage: Welchen "offiziellen" Namen trägt man den nun in Deutschland z. B. vor Gericht, bei Behörden? Immer noch den Deutschen oder den "neuen" aus dem Ausland? ... Immerhin wäre auch die neue Namenskombination in Deutschland zulässig. Hat wer Ahnung? LG D

von desireekk am 01.09.2016, 14:28



Antwort auf Beitrag von desireekk

meinen "alten" Namen. Allerdings hatte ich den Namen meine Exes nur zu meinem Nachnamen hinzugefügt. Was viel schwieriger ist: Meine IRA Account und mein Retirement Fonds übertragen zu lassen, nach meiner Wieder Heirat. Das war ein so langes Prozedere mit Beglaubigung über das Standesamt in D. dieses musste ich dann übersetzen lassen.. wurde aber nicht anerkannt da nicht von einen in den USA anerkannten Übersetzer... Jetzt habe ich es aber ENDLICH hinbekommen... PUHWII

von peekaboo am 01.09.2016, 15:37



Antwort auf Beitrag von peekaboo

ich denke, es kommt ja auch darauf an, wo du seßhaft bist. Bleibst du mit dem neuen oder alten Namen im Ausland, ist es eh ziemlich wurscht und es gilt letztendichd er im Ausland gültige Name, wenn was Neues anfällt. Den die dt. Behörden können ja keine Heirat ignorieren ,die andernorts rechtskräftig ist. Ziehst du nach Dtld.,, muß auf jeden Fall ein Familienname bestimtm werden. Hnlich,w enndie Kinderaus dieser Verbindung einen dt. Paß beantragen - da muß der Familienname für die Deutschen her Wir mußten nach unserer Heirat einen Familiennamen in Dtld. festlegen, der für das (bereits vorhandene) Kind gelten sollte. Obwohl wir in DK lebten. Da hatten wir was Familienrechtliches in Dtld. zu regeln, dabei kamen sie wohl drauf. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 01.09.2016, 15:51



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Du musst Dich doch bei Deiner Botschaft melden, bzw. registriert sein und diese stellen doch auch Deinen Personalausweis aus. Ich würde dort fragen. Fakt ist, daß Du nach dem Namensrecht Deines Landes heiraten solltest - es sei denn Du hast bei der Heirat die Nationalität Deines Ehemannes angenommen. Ich musste nach dem Namensrecht meines Landes heiraten, dazu hat mich meine Botschaft geraten, da es sonst kompliziert wird.

von Eileen am 03.09.2016, 10:05



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Jeder der im Ausland wohnt und sich in seinem Heimatland abgemeldet hat muss sich bei der Botschaft seines Landes im Ausland eintragen lassen und man bekommt auch von dort alle Dokumente.

von Eileen am 03.09.2016, 10:07



Antwort auf Beitrag von Eileen

Fuer Deutsche gibt es keine Pflicht sich bei der Deutschen Botschaft anzumelden. Soweit ich weiss fuer Italiener schon. Die werden dann in ein Verzeichnis fuer im Ausland lebende Italiener eingetragen. Die Deutschen haben sowas nicht. Man kann sich aber in die Krisenvorsorgeliste eintragen (auch wenn man "nur" isn Ausland in Urlaub faehrt).

von germanit1 am 03.09.2016, 17:56



Antwort auf Beitrag von germanit1

O wusste ich nicht - ich muss mich melden (Belgien), behalte meinen Mädchennamen kann aber gesellschaftlich den Namen des Ehemannes führen und auch damit unterschreiben (wenn Ehemann zustimmt ) Wenn ich nach deutschem Namenrecht geheiratet hätte, wäre es schwierig geworden sagte mir die Botschaft. Aber wer ist dann zuständig für die Personalausweise der Deutschen im Ausland wenn nicht die Deutsche Botschaft ???????

von Eileen am 03.09.2016, 18:47



Antwort auf Beitrag von Eileen

Wenn du im Ausland wohnst udn keinen Wohnsitz mehr in D hast, musst du Perso bzw Pass bei der fuer deinen auslaendischen Wohnort zustaendigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Hier in Italien haben sie immer mehr Generalkonsulate zugemacht. Frueher war fuer meine Gegend die Botschaft in Rom zustaendig (da komme ich ohne viel Umsteigen in ein paar Stunden mit dem Zug hin und kann vom Bahnhof dann zu Fuss gehen). Jetzt ist fuer uns Mailand zustaendig (da muss ich wohl mindestens 1 Mal mehr umsteigen udn wieweit die vom Bahnhof entfernt sind weiss ich nicht).

von germanit1 am 05.09.2016, 16:39



Antwort auf Beitrag von desireekk

Keine gemeinsamen Kinder Wohnsitz im Ausland (also nicht D, in D abgemeldet) Gruss D

von desireekk am 01.09.2016, 16:31



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Ahnung habe ich jetzt auch keine. Muesste mal gucken, ob ich die neusten Gesetze udn Regelungen da habe. Mann und Frau muessen in D nicht mehr den gleichen Nachnamen haben. Fuer die Kinder muss ein Nachname gewaehlt werden (Kind 1 kann keinen anderen Nachnamen haben als Kind 2 aus gleicher Ehe,...) . Eine Namenserklaerung habe ich auch noch nciht abgegeben, aebr einen neuen Pass beantragt. In Italien aendert sich Nachname bei Heirat nicht. Ich glaube nicht, dass alle im Ausland geschlossenen Ehen in D anerkannt werden. Ich glaube mit Ehen, die in einigen afrikanischen Laendern geschlossen werden, ist esnicht gesagt, dass sie auch in D anerkannt werden.

von germanit1 am 01.09.2016, 17:37



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Dann bist du in D noch mit dem Vorheiratsnamen vermerkt.

von Pamo am 01.09.2016, 17:58



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Dann wird man bei deutschen Behörden wohl dann die entsprechenden Unterlagen über die Heirat mitbringen müssen, sonst wird sicher alles auf den alten Namen laufen, woher sollen die Behörden das wissen? Ist im Ausland nicht die deutsche Botschaft für Änderung von Dokumenten etc. zuständig? LG Inge

von IngeA am 01.09.2016, 18:48



Antwort auf Beitrag von IngeA

Danke soweit schon Mal, es geht hier weder um Kinder (es gibt keine gemeinsamen) noch darum ob die Ehe "anerkennungswürdig" (generell) ist, denn das ist sie weil in USA geschlossen. Somit ist sie auch in D gültig, auch wenn offiziell keiner davon in D weiß, weil behördlich nicht registriert/bekannt gemacht. Die Frage ist und bleibt: welchen Namen verwendet man im offiziellen Schriftverkehr dann in D? Finanzämter, Gerichte, etc. Danke nochmal und VG D

von desireekk am 01.09.2016, 21:11



Antwort auf Beitrag von desireekk

Du verwendest deinen vorehelichen Namen, ganz einfach.

von Pamo am 01.09.2016, 22:07



Antwort auf Beitrag von desireekk

ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir war ich habe in new York geheiratet, die Urkunde wurde aber in D so nicht anerkannt, sondern ich mußte ein Apostillierungsverfahren durchlaufen erklärte mir jemand mit " die Urkunde muss fitgemacht werden um am deutschen rechtsverkehr teilnehmen zu können" erst nach der Apostillierung konnte ich in Deutschland Rechtsfolgen generieren und bis dahin habe ich den Namen genommen, auf den ich gültige ( vielleicht falsche, ich weiss es nicht, aber gültig) Dokumente hatte, also den alten schlimmer noch-in den Niederlanden haben die entschieden, auf welchen Namen die meine Ausweise ausstellen und haben einen Doppelnamen gebaut-den ich selber nie hatte, also Famiennae geburtsname in Deinem Fall-für die deutschen behörden bist Du weiter Frau Damalsnamen.Ich bin fast sicher-fast- dass Du den neuen Namen in deutsche Dokumente erst it Apostillierung eintragen könntest für mich gehören diese Namens und Ausweissachen zu den großen zeitfressern der geschichte, die man nicht wirklich braucht

von Benedikte am 02.09.2016, 07:38



Antwort auf Beitrag von Benedikte

Ich bin nur froh, dass sie das deutsche Namensrecht geaendert haben und man sich nach der Heirat einen Nachnamen aussuchen kann. Frueher als es noch starr war, hatte man teilweise verschiedene Nachnamen (je nachdem wo man gelebt hat). Beispiel: Bei Heirat damals haette ich in D den Nachnamen meines Mannes bekommen. Hier in Italien behaelt jeder aber bei Heirat seinen Nachnamen. Fuer Mann waere das egal. Der haette in beiden Faellen den gleichen Namen. Frau haette aber 2 verschiedene Nachnamen. Jetzt kann ich in D meinen Nachnamen waehlen. Wenn ich keine verschiedenen Nachnamen haben will, suche ich mir den nach italienischen Recht aus. Kinder bekommen hier (bisher noch) den Nachnamen vom Vater. Das koennen wir in D ja auch so regeln. Ansosnten wird es bei Zeugnissen, Fuehrerschein,... kompliziert.

von germanit1 am 03.09.2016, 16:46



Antwort auf Beitrag von desireekk

Hab damals in NL geheiratet, dort behält man als Frau den Namen, darf aber den des Mannes führen. Wir haben dann als meine Tochter unterwegs war beim Standesamt in Berlin einen Antrag gestellt, dass ich den Namen meines Mannes auch in D führen darf. Ohne das hätte ich in D meinen Mädchennamen weiter führen müssen. LG Muts

von Muts am 04.09.2016, 14:46