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Geschrieben von Püminsky am 10.05.2011, 10:29 Uhr

Sogar die U7a (!!!) wurde angemahnt ...

Und zwar in NRW.

Mein Kind war um den Termin gut 2 Monate am Stück krank mit Erkältungen und Magendarm. Ich sah das nicht so eng, die U7a ist eine freiwillige U, steht nicht mal in meinem U-Heft (!). Wollte den Termin mit einem allgemein Check und Blutabnahme mal alternieren.
Dann flatterte ein Liebesbrief ins Haus: wenn ich nicht sofort mit meinem Kind die U7a mache, gäbe es eine Meldung an die Gemeinde. DIesen Brief MUSSTE ich dann auch noch dem untersuchenden Arzt vorlegen.
Dieser wusste nicht, wo er das Ergebnis eintragen sollte, es ist nun in der Praxis vermerkt, im Heft gabs ja keinen Platz...

Ganz ehrlich? Ich finde das mehr als unmöglich.
Eine Beschwerde wurde mit einem Minimum an Verständnis angenommen, letztlich sei eben dochauch alles administrativ geregelt, man habe da keine Handhabe... jajaja.... *würg*.

Wieviele Kinder wurden mit diesen Briefen doch gleich vor Verwahrlosung und Missbrauch gerettet...?! Hm...

 
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