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Geschrieben von Bella13 am 10.05.2011, 8:46 Uhr

Dann bin ich wohl falsch informiert,entschuldigt.:-(

Hallo!

Bei der Erinnerung die ich von der KK bekommen habe,steht ein Absatz drin,das es sich dabei um eine Pflichtvorsorge seit 2008 handelt.
Als bei meinem Sohn die U3 anstand waren wir im Krankenhaus und überschritten so den Termin,die im Krankenhaus sagten sie dürfen die U´s nicht machen.Hab dann bei der Krankenkasse angerufen und die Dame dort gab mir diese Auskunft wegen der Weitergabe ans Gesundheitsamt bzw Jugendamt.
Kann nur das wiedergeben was mir damals gesagt wurde,ist jetzt etwa 1 Jahr her.
Frag mich dann nur wie die dazukommen so was zu sagen,bzw den Absatz von wegen Pflicht reinzuschreiben??
Naja.
An sich wäre es nicht schlecht würde es eine Pflicht sein,da fielen vielleicht einige Kinder eher auf.
Hatten hier in der Nähe mal einen Fall da wurde das Jugendamt erst aufmerksam,als das Kind schulpflichtig wurde,vorher nichts.
Das Mädchen war total verwahrlost.

Hier bei uns im KIGA muß man das U Heft vorzeigen bei der Anmeldung,ohne gibts kein Platz,aber vielleicht ist das nur hier so.Und war man nicht bei der U 9(Schuleingangsuntersuchung) muß man zum Amtsarzt.

Schönen Tag noch

lg

 
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