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Geschrieben von Luni2701 am 01.06.2012, 8:20 Uhr

Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

nein man MUSS keine Polizei rufen. Mir ist auch mal einer vors AUto gefahren, hatte zum Glück außer ner Prellung nichts, auch das Fahrrad eigentlich nicht (naja nachher hatte es eine Teure ALufelge die verbogen war ) WIr haben keine Polizei gerufen sondern es direkt über meine Versicherung abgewickelt. Naja leider, denn ich bin mir nicht so sicher ob ich wirklich in der Pflicht gewesen wäre. Aber egal, ich hatte bei meienr versicherung nachgefragt udn die sagten, sie regeln das und gut ist. Da du als AUtofahre (also stärkerer verkehrsteilnehmer) wohl eh immer eine mitschuld bekommst.
Achso mein Unfallgegener ist übrigens ein ziemlich hohes Tier bei der Brufsfeuerwehr, kennt sich also mit soclhen sachlagen etwas aus.

Bei einem Unfall mit Personenschade wre es auf jeden Fall erstmal eine Anzeige wegen Körperverletzung gewesen sagte die Polizei mir, als ich dann anrief um zu fragen was denn passiert und ob gemeldet werden müsste, die evtl. aber je nach unfall wieder fallengelassen wird.

Aber Pflicht ist es nicht die Polizei dazu zu rufen.

Pflicht ist zu helfen und nicht ienfach abzuhauen und da hätte esauch gereicht nen Krankenwagen zu rufen, also hast du da alles richtig gemacht.

Ich würde aber trotzdem die Versicherung informieren, denn es wird auf jeden Fall die KK der Frau nachfragen und sich bei deiner Versicherung das Geld wiederholen wollen udn falls sie schadeneratzansprüche stellt wäre es auch von vorteil wenn du deine Versicherung informierst und dann kannst du da ja mal nachfragen ob es sinnvoll wäre den unfall polizeilich aufnehmen zu lassen.

 
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