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Geschrieben von Butterflocke am 31.05.2012, 21:12 Uhr

Unfall mit Fahrrad...:-(

Was nun?

Ich hatte einen Unfall mit einer Fahrradfahrerin. Schlimm....:-( Mir sitzt der Schock noch in den Gliedern.

Den genauen Unfallhergang zu beschreiben, würde jetzt zu weit führen...
Sie ging auf jeden Fall zu Boden und ich war zunächst mal völlig unfähig, auch nur IRGENDWAS zu machen (einige Sekunden lang). Ich stieg dann aus und sie richtete sich schon wieder auf. Sie hatte eine Schürfwunde am Arm sowie Schmerzen in der Schulter.
Ich war in dem Moment nicht ganz bei mir und dachte nur, ich müsse sie sofort ins KH bringen. Das war nicht weit...nur knapp 5 Minuten mit dem Auto.
An die Polizei oder den Krankenwagen dachte ich in dem Moment nicht, sie auch nicht. Und die Zeugen, die es gab, äußerten sich auch nicht weiter....! Vielleicht war das falsch...keine Ahnung. Ich hab sowas noch nie erlebt.

Ich fuhr sie also ins KH und blieb die ganze Zeit bei ihr. Gleichzeitig rief ich meinen Mann an, dass er sofort von der Arbeit kommen und die Kinder holen soll (die hatte ich bei mir...).

Sie wurde nun nach den Untersuchungen wieder entlassen. Das Schlüsselbein ist gebrochen, allerdings "gerade" bzw. gut in Position, so dass nicht operiert werden muss. Mehr ist zum Glück nicht passiert, aber das genügt ja auch völlig....
Ich fuhr sie wieder nach Hause und hinterließ meinen Namen sowie Adresse und Telefonnummer.

Was wird nun auf mich zukommen?
Natürlich hoffe ich, dass sie sich gut erholt. Wie ich mich aber nun richtig verhalte bzw. was ich veranlassen muss, weiß ich nicht...
Ich bin also für jeden Hinweis dankbar.

Die Frau war übrigens über 80 und es war lt. ihres Sohnes der 4. Unfall innerhalb der letzten 1,5 Jahre. Das machte sich auch beim Unfallhergang "bemerkbar". Aber was solls....ich fühl mich trotzdem grottenschlecht! Es hätte ja VIEL Schlimmeres passieren können....

 
20 Antworten:

Re: Unfall mit Fahrrad...:-(

Antwort von maleja am 31.05.2012, 21:26 Uhr

Oje, Ihr Ärmsten. Das ist für Euch beide hart.GUck mal, dass Du Dich von Deinem Schock wieder erholen kannst.

ZumRechtlichen denke ich, ist es ganz wichtig zu klären, wie denn der genaue Unfallhergang war. Wer hatte denn schuld? Wer fuhr in wen rein? Ich würde auf jeden Fall noch zur Polizei gehen und den Unfall schildern. Egal, wer schuld hatte. Einfach, dass Du nun danach richtig handelst.

Wünsche der alten Dame gute Besserung und Dir gute Nerven

Silvia

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Re: Unfall mit Fahrrad...:-(

Antwort von Butterflocke am 31.05.2012, 21:33 Uhr

MUSS man denn die Polizei benachrichtigen bzw. HÄTTE man es sofort gemusst? Hat es im Nachhinein überhaupt noch Sinn?
Ehrlich gesagt würde es mir momentan schwer fallen, eine detaillierte Beschreibung abzuliefern......

Im KH haben wir natürlich angegeben, dass es sich um einen Unfall handelte und haben ungefähr beschrieben, was passiert ist. Aber ich denke, wir standen beide unter Schock...

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Re: Unfall mit Fahrrad...:-(

Antwort von Christine70 am 31.05.2012, 21:37 Uhr

natürlich mußt du das melden. stell dir vor, die dame erstatten im nachhinein anzeige, dann stehst du dumm da.

geh zur polizei und schildere ihnen, daß die dame ansprechbar war und auch selber mitentschieden hat, sofort mir dir ins krankenhaus zu fahren.
blöd nur,daß man dies hinterher als schock deklarieren kann :(
ich hoffe es für dich nicht, daß sie das tut.

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Re: Unfall mit Fahrrad...:-(

Antwort von fille am 31.05.2012, 21:37 Uhr

Muss nicht bei Personenschaden immer die Polizei gerufen werden?

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Re: Unfall mit Fahrrad...:-(

Antwort von Butterflocke am 31.05.2012, 21:41 Uhr

Ach Du Sch............, tatsächlich???
Jetzt macht Ihr mir aber Angst....

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Re: Unfall mit Fahrrad...:-(

Antwort von LoveMum am 31.05.2012, 21:48 Uhr

Mein Stiefsohn hatte im letzten Jahr einen Unfall mit einer älteren Dame. Beide fuhren auf dem Fahrrad durch eine Unterführung, er zu weit links und sie sind zusammengestoßen. Jemand rief einen Krankenwagen weil die Dame Schmerzen hatte, es war keine Polizei dabei. Ca. drei Wochen später kam Post von der Polizei. Sohn musste aussagen und bekam eine Verwarnung von 35€. Die Frau war zwei Wochen krankgeschrieben und machte im Nachhinein einen Schaden von über 4000€ geltend welchen die Versicherung übernehmen muss. Die streiten sich nun darum, immer noch...

Dir und der Dame gute Besserung, ich würde morgen gleich zur Polizei gehen.

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Re: Unfall mit Fahrrad...:-(

Antwort von Ebba am 31.05.2012, 21:48 Uhr

Nein, muss man m.W. nicht. Ich denke, du hast dich zunächst mal ggü der alten Dame vollkommen korrekt verhalten. Wichtig wäre es jetzt evtl. die Namen und Adressen von Unfallzeugen zu haben, falls Du ggü der Dame Schadenersatzansprüche geltend machen willst oder sie welche dir ggü geltend macht. Zudem guck mal in deine Versicherungsunterlagen. Teilweise wird dort eine Unfallmeldung bei der Polizei verlangt.
Ich denke, es wäre sehr sinnvoll, wenn du dich morgen ausführlich von einem Anwalt beraten lässt.

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guck auch mal hier:

Antwort von Ebba am 31.05.2012, 21:59 Uhr

http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/D10133.pdf

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=60074

http://www.kfzversicherungen.org/kfz-versicherung-unfall.html

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Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von Lauch1 am 31.05.2012, 22:01 Uhr

Schau mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=2862

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Re: Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von Celine2 am 31.05.2012, 22:16 Uhr

Oh, oh, hab jetzt nicht die Links durchgelesen, aber bei der Polizei musst Du das bestimmt schnellstens melden.

Ich hatte letztes Jahr auch einen Unfall mit einer Radfahrerin (Polizei/BRK/Zeugen) waren vor Ort und ich bekam zuerst Mal von der Polizei eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Weil ich aber nichts dafür konnte, wurde das wieder eingestellt, aber wenn Du Schuld bist, wirst Du evtl. eine bekommen.

Ich war auch beim Anwalt und die ganze Sache läuft immer noch... mittlerweile fast 1 Jahr, weil die gegnerische Haftpflicht mir 20% Gefährdungshaftung zuschiebt, obwohl ich rein juristisch nichts falsch gemacht habe und sogar noch richtig und angemessen reagiert habe (ausgewichen, soweit möglich)...

Hoffentlich geht das alles gut über die Bühne bei Dir.
Denk Dir einfach, so ne Geldstrafe und ein paar Punkte gehen noch - wenn die Frau tot wäre, wäre das viel schlimmer.

Aber ich kann Deinen Schock sehr gut verstehen. Ich hab immer noch Angst, wenn ich diese Strecke fahre und bin an der Stelle immer besonders vorsichtig.

Ach ja, noch wichtig:
Wenn die Frau keinen Helm trug, sag das unbedingt bei der Aussage bei der Polizei - war bei mir sehr wichtig!

LG, Cel

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Re: Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von Butterflocke am 31.05.2012, 22:36 Uhr

Meine Güte....dann hab ich ja irgendwie viel falsch gemacht......

Ich hab jetzt selbst auch mal ein wenig nachgelesen und so wie es aussieht, blüht mir auf alle Fälle ein Ermittlungsverfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung.....:-(

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Jetzt beruhig Dich mal,

Antwort von pichu am 31.05.2012, 22:41 Uhr

ruf bei der nächsten Polizeistelle an und schildere den Sachverhalt.

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Re: Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von maleja am 31.05.2012, 22:42 Uhr

Oje...

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Re: Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von Ebba am 31.05.2012, 22:53 Uhr

Beruhige dich Butterflocke u. mach nichts (unüberlegtes) ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Wie ich schon schrieb, IMHO hast du bisher nichts strafrechtlich relevantes falsch gemacht.

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Re: Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von Butterflocke am 31.05.2012, 23:01 Uhr

Ich hab gerade versucht, mit dem Schadenservice meiner Versicherung zu telefonieren (angeblich rund um die Uhr erreichbar), aber leider hänge ich seit mind. 10 min. in der Warteschleife...:-(

Das wird wohl heute nichts mehr....

Ein Anwalt wäre vermutlich nicht schlecht. Wenn ich nur wüsste, wie teuer das wird. Denn eine Rechtsschutz hab ich nicht....

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Hatte ich mal mit einem Motorradfahrer...

Antwort von sun1024 am 31.05.2012, 23:07 Uhr

... wobei ich Krankenwagen und Polizei gerufen habe - aber auch da war es so, dass ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung lief.

Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft nach zwei Monaten eingestellt - da war auch nichts weiter nötig als den Unfall-Hergang noch mal schriftlich schildern.
Wegen der Ordnungswidrigkeit (nicht ausführlich genug aufgepasst) musste ich 50 € Bußgeld plus 23,50 € Gebühr zahlen und es gab 2 Punkte in Flensburg.
Die Kosten für das Zusammenflicken und achtwöchige Heilen des Beins sowie das Motorrad hat meine Versicherung getragen.

Ich will damit sagen: Ist alles nicht schön und ein Riesen-Schock, wenn man an sowas beteiligt ist, aber du wirst dafür jetzt auch nicht gleich eingekerkert.

Geh morgen mal bei der Polizei vorbei und schildere den Unfall und das, was danach passiert ist - ohne zu sagen, wer deiner Meinung nach an was Schuld war und weswegen, das kommt später.

LG sun

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Re: Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von Ebba am 31.05.2012, 23:22 Uhr

Zu den Anwaltskosten kann ich leider gar nichts sagen, aber hier findest du einen ersten Überblick, auch für Kosten der Erstberatung: http://www.unfall-und-was-nun.de/schadensersatz-verkehrsunfall/rechtsanwalt-kosten.htm
Es ist bestimmt auch sinnig bei der Terminvereinbarung nach den Kosten für die Erstberatung zu fragen.

Vielleicht kann dir bei der Anwaltsuche auch deine Kfz-Haftpfl. behilflich sein.

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Re: Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von Luni2701 am 01.06.2012, 8:20 Uhr

nein man MUSS keine Polizei rufen. Mir ist auch mal einer vors AUto gefahren, hatte zum Glück außer ner Prellung nichts, auch das Fahrrad eigentlich nicht (naja nachher hatte es eine Teure ALufelge die verbogen war ) WIr haben keine Polizei gerufen sondern es direkt über meine Versicherung abgewickelt. Naja leider, denn ich bin mir nicht so sicher ob ich wirklich in der Pflicht gewesen wäre. Aber egal, ich hatte bei meienr versicherung nachgefragt udn die sagten, sie regeln das und gut ist. Da du als AUtofahre (also stärkerer verkehrsteilnehmer) wohl eh immer eine mitschuld bekommst.
Achso mein Unfallgegener ist übrigens ein ziemlich hohes Tier bei der Brufsfeuerwehr, kennt sich also mit soclhen sachlagen etwas aus.

Bei einem Unfall mit Personenschade wre es auf jeden Fall erstmal eine Anzeige wegen Körperverletzung gewesen sagte die Polizei mir, als ich dann anrief um zu fragen was denn passiert und ob gemeldet werden müsste, die evtl. aber je nach unfall wieder fallengelassen wird.

Aber Pflicht ist es nicht die Polizei dazu zu rufen.

Pflicht ist zu helfen und nicht ienfach abzuhauen und da hätte esauch gereicht nen Krankenwagen zu rufen, also hast du da alles richtig gemacht.

Ich würde aber trotzdem die Versicherung informieren, denn es wird auf jeden Fall die KK der Frau nachfragen und sich bei deiner Versicherung das Geld wiederholen wollen udn falls sie schadeneratzansprüche stellt wäre es auch von vorteil wenn du deine Versicherung informierst und dann kannst du da ja mal nachfragen ob es sinnvoll wäre den unfall polizeilich aufnehmen zu lassen.

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Re: Unfall mit Fahrrad...:-(

Antwort von dani_j_j am 01.06.2012, 12:25 Uhr

Bist du im ADAC? Soweit ich weiss, gibt es dort schon bei einfachster Mitgliedschaft eine kostenlose Erstberatung. Ansonsten kannst du vielleicht eintreten, das wird auch billiger, als eine normale Beratung beim Anwalt...
Das Thema ist irgendwo hier schonmal diskutiert wurden, da wurde geäussert, dass man nicht mal mit ner Schachtel Pralinen die Dame besuchen darf, da es wie ein Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ich weiß nicht ob es stimmt, es klingt total bescheuert, aber klären würd ich das im konkreten Fall vorher...
lg

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Re: Selbstanzeige bei Unfall mit Personenschaden.

Antwort von Hannehoch6 am 02.06.2012, 16:20 Uhr

oje, umgehend die Polizei verständigen. Das ist Pflicht bei Personenschäden.

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