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Geschrieben von tonib am 16.01.2024, 20:54 Uhr

Seid ihr für Remigration?

"Asylbewerber*innen können eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn sie bereits seit 3 Monaten in Deutschland sind und nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Wenn Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen, können Sie nach 6 Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn Sie minderjährige Kinder haben. Wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben und noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, können Sie nach 9 Monaten eine Arbeitserlaubnis bekommen.

Asylbewerber*innen können keine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde, weil ein anderes EU-Land dafür zuständig ist (Dublin-Verfahren) oder wenn sie aus einem "sicheren" Herkunftsland kommen und ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde. Asylbewerber*innen, deren Antrag vom BAMF als Dublin-Fall abgelehnt wurde, und bereits neun Monate in Deutschland leben, haben das Recht eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. "

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