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Geschrieben von fiammetta am 24.02.2011, 14:43 Uhr

Schimmel im Treppenhaus

Hi,

googelnderweise habe ich festgestellt, dass man durchaus ein Recht auf Mietminderung von max. 5% bei Schimmel im Treppenhaus hätte, wenn man den Nachweis führen könnte, dass genau und ausschließlich dieser zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Der Vermieter hat daraufhin das Recht, eine Heizung dort zu betreiben und diese Heizkosten wiederum auf die Mieter umzulegen.

Grundsätzlich ist es also hilfreich, edel und gut, den Vermieter davon zu unterrichten. Wenn ihm aber sein Eigentum wurschd ist, dann kannst Du Deinen RA einschalten und Krieg spielen. Wer allerdings wirklich gewinnt, ist fraglich, denn selbst wenn er zur Beseitung verdonnert würde, müßte er erst noch in Aktion treten.

LG

Fiammetta

 
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