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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 17.10.2011, 16:02 Uhr

Rechtlicher Hintergrund bzw. Verpflichtungen von Selbsthilfegruppen

Es gibt NAKOS - das ist eine Art "Dachverband" für Selbsthilfegruppen (www.nakos.de). Die geben fachlich ausgezeichnete Unterstützung für die Gründung von Selbsthilfegruppen.

Als Selbsthilfegruppe mußt Du Dich nicht zwangsweise ins Vereinsregister eintragen lassen. Besonders am Anfang kann man sich auch einfach im Wohnzimmer bei Kaffee und Kuchen treffen - dazu muß man nichts eintragen lassen.

Wenn man später irgendwann auch mit Geld hantiert (Spenden einsammeln, Spendenquittungen ausstellen etc.). dann muß man sich allerdings als Verein eintragen lassen - und dazu braucht man den "Überbau".

Vor allem am Anfang ist es oft hilfreich, wenn man die SHG irgendwo "dranhängt" - zum Beispiel bei einer Kirchengemeinde oder einem der großen Sozialverbände (Caritas, AWO etc.). Auch dann muß man noch keinen eigenen Verein gründen - zahlt dann allerdings manchmal für die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Im Gegenzug kann man über den Verband Werbung machen für neue Mitglieder.

 
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