Geschrieben von happymom am 17.10.2011, 14:52 Uhr |
Rechtlicher Hintergrund bzw. Verpflichtungen von Selbsthilfegruppen
Hallo!
Hat hier jemand eine Selbsthilfegruppe gegründet?
Wenn ja: Was für "Auflagen" hat man?
Man ist ja dann eingetragen - woran bindet man sich?
Gibt es Nachteile?
Muss man dann direkt diese ganze "Vereinsmeierei" mitmachen (mit gewählten Mitgliedern, Schriftführer und so weiter)?
Für Infos wäre ich dankbar!
Re: "Rechtlicher" Hintergrund bzw. Verpflichtungen von Selbsthilfegruppen
Antwort von Christine70 am 17.10.2011, 15:33 Uhr
ich selber hab keine gegründet,aber ich bin mitglied in einer shg.
bei uns wird jährlich eine hauptversammlung abgehalten mit wahlen.. monatlich finden ausschußsitzungen statt. also das ganze vereinszeugs ist ein muss, sobald man eingetragenener verein ist. dann bekommt man ja ggf. auch zuschüsse und spenden aus strafsachen.
wir sind auch versichert was den weg zur shg und nach hause betrifft.
man kann auch eine "hobby-shg" gründen, aber dann hat man keinerlei vorteile, außer der treffen und der gespräche.
Re: "Rechtlicher" Hintergrund bzw. Verpflichtungen von Selbsthilfegruppen
Antwort von Strudelteigteilchen am 17.10.2011, 16:02 Uhr
Es gibt NAKOS - das ist eine Art "Dachverband" für Selbsthilfegruppen (www.nakos.de). Die geben fachlich ausgezeichnete Unterstützung für die Gründung von Selbsthilfegruppen.
Als Selbsthilfegruppe mußt Du Dich nicht zwangsweise ins Vereinsregister eintragen lassen. Besonders am Anfang kann man sich auch einfach im Wohnzimmer bei Kaffee und Kuchen treffen - dazu muß man nichts eintragen lassen.
Wenn man später irgendwann auch mit Geld hantiert (Spenden einsammeln, Spendenquittungen ausstellen etc.). dann muß man sich allerdings als Verein eintragen lassen - und dazu braucht man den "Überbau".
Vor allem am Anfang ist es oft hilfreich, wenn man die SHG irgendwo "dranhängt" - zum Beispiel bei einer Kirchengemeinde oder einem der großen Sozialverbände (Caritas, AWO etc.). Auch dann muß man noch keinen eigenen Verein gründen - zahlt dann allerdings manchmal für die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Im Gegenzug kann man über den Verband Werbung machen für neue Mitglieder.
Re: "Rechtlicher" Hintergrund bzw. Verpflichtungen von Selbsthilfegruppen
Antwort von bobfahrer am 17.10.2011, 17:39 Uhr
Wie wäre es mit einer Interessengemeinschaft...
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