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Geschrieben von Lavendel79 am 16.03.2022, 17:23 Uhr

Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Falsch. Die Grundlage des Einfrierens von Vermögen von Privatpersonen sind diverse EU Verordnungen. Deswegen gilt es auch EU weit, nur die Schweiz z.B. ist fein raus.

Das AWG regelt die Außenwirtschaft von Staaten, nicht die Vermögenswerte der Tochter des besten Freundes eines Staatschefs.

Die Personen auf dieser Black List sowie die Arten der Sanktionen werden immer schärfer.
Biden hat für die USA unabhängig davon einen Kriterien- und Personenkatalog.


Naja, wenn man genauer hinschaut, sind die meisten Vermögenswerte sowieso unsntastbar. Entweder sind sie bereits "in Sicherheit" - ggf Yachten auf dem offenen Meer, oder der Eigentümer kann nicht eindeutig festgelegt werden, weil irgendwelche Holdings dazwischen hängen, die wiederum auf unterschiedliche Länder verteilt sind usw.
Die geben genug Geld für Berater aus , denk ich.

 
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