Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 16.03.2022, 10:06 Uhr

Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Du verwechselst offenbar Besitz und Eigentum. mach Dir den Unterschied mal klar, der ist nämlich elementar.

Ergibt verschiedene Gesetze, die in Deutschland eine Beschlagnahme beweglicher und unbeweglicher Sachen legitimieren. Es kommt immer darauf an, was und warum beschlagnahmt werden soll. Die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich.
So zum Beispiel:
94 StPO
111b ff StPO (Neuregelung der strafrechtlichen. Vermögensabschöpfung in 2017, afaik)
443 StPO

Ich glaube Du willst eher nicht auf solche Dinge wie Beschlagnahme von Wohnungen zur Unterbringung hinaus. Sowas geht natürlich auch.

Am Rande:
Glaubst Du wirklich, dass iN Deutschland Beamte losgehen und irgendwas beschlagnahmen, nur, weil es einem sog, Oligarchen gehört, ohne, dass es eine Ermächtugungsgrundlage gibt?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.