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Geschrieben von Berlin! am 16.03.2022, 13:38 Uhr

Rechtliche Komponente bei eingefrorenem Besitz und Vermögen……

Also Dinge wie Wertverlust und laufende Kosten fallen immer an, auch, wenn der Oligarch nicht da ist.
Solche Kosten muss nach einer Beschlagnahme, gehen wir mal von einer Beschlagnahme nach 111b StPO aus, der Eigentümer weiter tragen. Er hat sie ja ohnehin zu tragen.
Man kann sich dann, nach Ende der Maßnahme, über eine Nutzungsausfallentschädigung unterhalten. Und dann ersparte Aufwendungen dagegen rechnen.
Riecht für mich nach einer Menge Juristerei.

Ich sehe das Problem woanders:
Pro Putin sein ist kacke. Aber selten bis gar nicht strafbar. Deswegen ist es schwer, etwas zu beschlagnahmen. Jedenfalls nach der StPO.

Möglich (nur als Denkmodell, habe ich nicht recherchiert) könnte sein, Honig aus einem Verstoß gegen internationale Sanktionen zu ziehen.
Oder, ganz banal: eine Nicht-Störer-Haftung. Aber bei der hat man es dann mit der Trauung der laufenden Kosten schwerer.
Aber wie gesagt: ich überlege nur laut.

 
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