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Geschrieben von cube am 17.06.2020, 20:18 Uhr

Rassismus StGb

§ 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Der Volksverhetzung macht sich demnach strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert (Nr. 1) oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet (Nr. 2).

 
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