Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 07.02.2013, 15:29 Uhr

Privatisierung nicht, aber Liberalisierung...

Das macht für den Bürger keinen Unterschied!

Ich empfehle Dir dringend die Lektüre von Sekundärliteratur, bevor Du Dich auf den reinen Gesetzestext verläßt. Ich habe mich eben mal 10 Minuten eingelesen, leider funktioniert dort (wg. Guttenberg??) die Copy&Paiste-Funktion nicht, aber so einfach, wie Du das Thema abbügelst und hier die Leute abqualifizierst, ist es leider nicht.

[Professor Dr.] Markus Krajewski - Grundstrukturen des Rechts öffentlicher Dienstleistungen

http://books.google.de/books?id=ppLgy784FeUC&pg=PA350&lpg=PA350&dq=Artikel+345+AEUV+EuGH&source=bl&ots=1pFTh7BYPx&sig=8ihYL8Qzdds8BqLIJlQchNcVXtU&hl=de&sa=X&ei=96sTUeavO8Kr4ATwrYHYCA&ved=0CFUQ6AEwBw#v=onepage&q=Artikel%20345%20AEUV%20EuGH&f=false

Und da lies mal ab S.348, besonders S.350 - sehr aufschlußreich! Leider für Laien nicht leicht verständlich. Der Rechtsgelehrte beruft sich dabei auf die ständige (!!!) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Du wirst mir aber nachsehen, daß ich diese jetzt nicht überprüft habe.

Wenn die EU die Kompetenz hat, den Mitgliedsstaaten die Liberalisierung des Wassermarktes vorzuschreiben, dann läuft es letztlich für den Bürger auf dasselbe hinaus, auch wenn es genaugenommen juristisch nicht gleichzusetzen ist. Wie sagte Helmut Kohl immer: "Wichtig ist, was hinten rauskommt!"

Ralph

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.