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von Miamo  am 10.11.2020, 9:47 Uhr

Pegida darf das...

Ach Einstein, warum schluckst du immer alles völlig fraglos, was dir vorgesetzt wird?

Das Versammlungsgesetz hat Verfassungsrang, wohingegen eine Gedenkveranstaltung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten ist. Das Eine hat mit dem Anderen juristisch nichts zu tun. Und auch die jüdische Gemeinde hätte in der aktuellen Zeit natürlich das Grundrecht, eine Versammlung anzumelden.

Aber solche polemische Überschrifte eigenen sich natürlich bestens, um für Empörung zu sorgen.

 
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