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Geschrieben von Mandi am 02.06.2014, 10:08 Uhr

Pech gehabt, Ällabätsch oder wie?

Wie seht ihr die folgende Situation:

Ich habe meinen Urlaubsantrag eingereicht. In der entsprechenden Abteilung wurde versehentlich der Urlaub für einen Monat früher eingebucht. Kann auch nicht mehr geändert werden. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, daß das falsch ist.
Jetzt meldet sich der Arbeitgeber und sagt, tja, Pech gehabt, wenn Sie an einem Feiertag Urlaub nehmen, der eh frei ist, dann gibts dafür kein Geld. Punkt.

Also abgesehen davon, dass ich ja mehrfach darauf hingewiesen habe, daß es falsch ist, weiß ich, daß ich an einem Feiertag keinen Urlaub nehmen muss. Aber selbst, wenn ich das so gemacht hätte, können die mir doch den Urlaub nicht einfach streichen! Im Internet hab ich dazu leider nichts gefunden, da gehts immer nur um Schichtarbeit, was ich aber nicht mache.

 
16 Antworten:

Re: Pech gehabt, Ällabätsch oder wie?

Antwort von Pamo am 02.06.2014, 10:14 Uhr

Hast du eine Kopie deines Urlaubsantrags? Kannst du beweisen, dass du richtig beantragt hast, die aber falsch eingebucht?

Dass man dir einen Urlaubstag für einen Feiertag abziehen will, klingt unglaublich. Will man dich da loswerden?

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Re: Pech gehabt, Ällabätsch oder wie?

Antwort von Mandi am 02.06.2014, 10:21 Uhr

Die brauchen mich nicht mehr loswerden, ich bin da schon weg. Die weigern sich nur seit Monaten (!), mir den Urlaub von damals auszuzahlen.
Meine Vorgesetzte (mittlerweile leider nicht mehr im Unternehmen tätig) sowie meine Arbeitskollegin (auch nicht mehr dabei..., gleiches Problem) könnten das bezeugen.

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Re: Pech gehabt, Ällabätsch oder wie?

Antwort von Pamo am 02.06.2014, 10:23 Uhr

Hast du ein Brieflein geschrieben, sie offiziell zur Zahlung aufgefordert, eine Frist gesetzt und dann in Verzug gesetzt?

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Nachtrag

Antwort von Mandi am 02.06.2014, 10:23 Uhr

Mir stellt sich halt die Frage, wenn man an einem Feiertag Urlaub nehmen würde, das aber nicht braucht, weil ja eh frei ist, dann verfällt der Tag doch auch nicht. Dann muss man halt an einem anderen Tag nehmen, oder? Und wenn ich es eh mehrfach reklamiert habe, kann doch von einer Schuld meinerseits keine Rede sein...

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Re: Nachtrag

Antwort von Pamo am 02.06.2014, 10:25 Uhr

Nein, das ist absolut lächerlich. Ich würde auch gar nicht so darauf eingehen.

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Re: Pech gehabt, Ällabätsch oder wie?

Antwort von Mandi am 02.06.2014, 10:25 Uhr

Ja, hab ich. Es kommen aber jeden Monat andere fadenscheinige Ausreden...
Und wie gesagt, ich bin da kein Einzelfall. Nicht umsonst ist da so ein Personalwechsel.

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Re: Nachtrag

Antwort von Mandi am 02.06.2014, 10:27 Uhr

Tja, nur wie komm ich da dran? Bleibt nur der Klageweg, oder? Hätte ich kein Problem mit, aber man hofft ja doch immer noch auf die einfache, gerechte Lösung. Ich will ja auch nichts unrechtmäßiges.

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Re: Pech gehabt, Ällabätsch oder wie?

Antwort von Pamo am 02.06.2014, 10:27 Uhr

Gehst du auf die Ausreden ein oder schickst du einfach eine Zahlungsaufforderung?

Wenn man nämlich schön mit dir zanken kann, dann ist es einfach die Zahlung zu verzögern bis sie verjährt ist.

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Re: Pech gehabt, Ällabätsch oder wie?

Antwort von Mandi am 02.06.2014, 10:31 Uhr

Verjähren tut es doch nur, wenn ich nicht drauf bestehe?!
Nein, ich hab ne ganz klare Frist gesetzt. Wenn die Kohle dann nicht rüber wandert gehe ich vors Arbeitsgericht. Das ist die letzte Drecksfirma. Sowas hab ich noch nicht erlebt. Hätte vor Arbeitsantritt mal googeln sollen. Man findet Seitenweise gleich / ähnlich gelagerte Fälle. Das ist wohl deren Masche. Möchte nur mal wissen, wieviele keinen Bock auf Streit haben und verzichten.

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Re: Nachtrag

Antwort von Pamo am 02.06.2014, 10:33 Uhr

Hast du schon mal direkt mit dem Personalhäuptling gesprochen?

Ich hab den Eindruck (vielleicht ist der nicht korrekt), dass du mit denen sinnlos hin und her korrespondiert hast. Und dass die sich einen Spaß draus machen, dich zu ärgern. Du bist doch auf diese haarsträubenen Argumente eingegangen, von wegen Urlaub am Feiertag ist verloren etc?

Schick einfach eine Aufforderung zur Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs für die Tage X über den Betrag Y. Ohne auf das Gequatsche einzugehen.

Was passiert dann?

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Re: Pech gehabt, Ällabätsch oder wie?

Antwort von Pamo am 02.06.2014, 10:34 Uhr

Um wieviele Euronen geht es hier?

PS: Ich kann deinen Ärger verstehen, selbst wenn es nur ein kleiner Betrag sein sollte. Dann solltest du aber rationalerweise deinen Ärger ebenso reduzieren und dir SELBER einen Spaß draus machen, die Kohle einzutreiben.

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Re: Nachtrag

Antwort von Carmar am 02.06.2014, 11:26 Uhr

Wenn das eine Firma ist, an dem an einem Feiertag niemand (du jedenfalls nicht) arbeitet und somit für einen solchen Tag kein Urlaubsantrag nötig wäre, dann hätte das der einbuchende Mensch doch merken und sofort melden müssen.

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Re: Nachtrag

Antwort von Steffi528 am 02.06.2014, 11:45 Uhr

gesetzlicher Feiertag, also kein Urlaub

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Schließe mich Pamo an, oT

Antwort von Steffi528 am 02.06.2014, 11:47 Uhr

.

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§ 3 BUrlG

Antwort von Ebba am 02.06.2014, 12:41 Uhr

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

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Re: Gibt es in D keine allgemeine Arbeitnehmervertretung?

Antwort von guinan am 02.06.2014, 17:47 Uhr

Hier in Ö gibt es die Arbeiterkammer. (http://stmk.arbeiterkammer.at/index.html)
Da kann man sich beraten lassen, aber sie übernehmen auch rechtliche Vertretungen, etc.

Ich selbst wurde vor einem Jahr grundlos (!) fristlos entlassen. Ich bin zur AK und die haben für mich eine "Einvernehmliche" erstritten. (Anwalt der AK an den ehemaligen Dienstgeber geschrieben. Deren Anwalt informierte über die Umwandlung, wenn ich damit einverstanden bin.) Eigentlich hätte ich auf eine "Kündigung durch den Arbeitgeber" bestehen müssen. Dies wäre dann vor das Arbeitsgericht gegangen, auch vertreten durch die AK. Durch die ganzen Umstände hatte ich aber einen Nervenzusammenbruch und konnte/wollte mir das nicht antun.

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