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Geschrieben von shinead am 08.11.2011, 12:00 Uhr

passt gerade! wass darf man denn selber behalten, bevor man fürs pflegeheim

Du musst für die Schwiegermutter nicht zahlen. Das Haus sollte also nur Dir geschenkt werden, so dass eventuelle Einkünfte daraus auch nur Dir zufließen.

Dein Mann muss bei zwei Brüdern 1/3 zahlen (bei voller Leistungsfähigkeit der Brüder)

Es gibt ein Schonvermögen, dass nicht angetastet wird. Pi mal Daumen 75.000 Euro ohne Immobilienbesitz und 25.000 Euro mit Immobilienbesitz. Wichtig: Die Bundesländer haben verschiedene Schonvermögen, also googeln.

Autos wird euch keiner nehmen.

Normalerweise wird aus dem monatlichen Einkommen gezahlt. Nur wenn das nicht ausreicht, werden andere Quellen angezapft.

Grundsätzlich gilt: Im Fall des Falles auf jeden Fall einen Fachanwalt beauftragen!

 
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