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Geschrieben von Helene34 am 01.08.2017, 22:32 Uhr

oh, das ist gut

Er könnte als Vertragsanwalt auch gegen seinen quasi Hauptauftraggeber klagen, aber er würde es nicht machen. Mein Mann sieht das genauso. Also ich denke ihr solltet lieber nicht den von euch geplanten nehmen, sondern einen Anderen.

 
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