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Geschrieben von guinan am 17.03.2011, 10:12 Uhr

Österreich

Bei uns in Ö zahlt ein krankheitsbedingtes Berufsverbot (heißt bei uns "vorzeitiger Mutterschutz") die KK. Bei uns gibt es da dann keine Abstufungen, o.ä. BV ist BV zu 100% Dieses BV wird vom Arzt angesucht, muss aber vom Amtsarzt genehmigt werde.

Wenn man, aufgrund gefährlicher Arbeit ein BV hat, muss der AG zahlen! Das war das Problem meiner Chefin! Non Profit Organisation (Kinder- und Jugendwohngruppe). 2 Kolleginnen (Sozialpädagoginnen) gleichzeitig schwanger (ET mit einem Tag unterschied). Einige sehr aggressive Kinder und Jugendliche. Keine andere Einsatzmöglichkeit.
Bei mir funktionierte es dann doch über das krankheitsbedingte BV.

LG
Bettina

 
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